DGUV Grundsatz 301-005 - Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

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Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern
(DGUV Grundsatz 301-005)

Grundsatz

g_bu_2224_as_2.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Januar 2022

Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen und Hinweise sind beispielhafte, unverbindliche Hilfestellungen für die Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung1
Anwendungsbereich2
Betrieblicher Einsatz3
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr4
Qualifizierung und Unterweisung5
Theoretische Qualifizierung5.1
Praktische Qualifizierung5.2
Praktische Qualifizierung für Bagger5.2.1
Praktische Qualifizierung für Radlader5.2.2
Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung5.3
Gerätebezogener Teil5.3.1
Verhaltensbezogener Teil5.3.2
Dauer der Qualifizierung6
Nachweis der Qualifizierung7
Beauftragung8
Anforderungen an Qualifizierende9
Anforderungen an die Qualifizierungsstätten10
Räumlichkeiten und Flächenbedarf10.1
Anzahl der Teilnehmenden bei der Qualifizierung10.2
Technische Ausstattung10.3
Literaturverzeichnis11