Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und
Radladern
(DGUV Grundsatz 301-005)
Grundsatz
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Januar 2022
Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen und Hinweise sind beispielhafte, unverbindliche Hilfestellungen für die Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Betrieblicher Einsatz | 3 |
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr | 4 |
Qualifizierung und Unterweisung | 5 |
Theoretische Qualifizierung | 5.1 |
Praktische Qualifizierung | 5.2 |
Praktische Qualifizierung für Bagger | 5.2.1 |
Praktische Qualifizierung für Radlader | 5.2.2 |
Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung | 5.3 |
Gerätebezogener Teil | 5.3.1 |
Verhaltensbezogener Teil | 5.3.2 |
Dauer der Qualifizierung | 6 |
Nachweis der Qualifizierung | 7 |
Beauftragung | 8 |
Anforderungen an Qualifizierende | 9 |
Anforderungen an die Qualifizierungsstätten | 10 |
Räumlichkeiten und Flächenbedarf | 10.1 |
Anzahl der Teilnehmenden bei der Qualifizierung | 10.2 |
Technische Ausstattung | 10.3 |
Literaturverzeichnis | 11 |