DGUV Information 213-736 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Fräsen von Asphaltbelägen mit BOMAG-Straßenfräsen mit Elektroabscheider

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Abschnitt 3 - 3 Begriffsbestimmungen

Begriffe werden so verwendet wie sie im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung bestimmt sind [10]. Im Sinne dieser EGU werden folgende Begriffe definiert:

  • Asphalt

    Asphalt ist ein Gemisch aus dem Bindemittel Bitumen und mineralischen Zuschlagstoffen, bei denen zwischen verschiedenen Gesteinskörnungen und dem Füller (Gesteinsmehl) unterschieden wird. Des Weiteren kann Asphalt noch diverse andere Zuschlagstoffe wie z. B. Gummiteile und Farbstoffe enthalten, die zur verwendungsspezifischen Modifizierung beigemengt werden.

  • Feinstaubabscheider

    Bezeichnet in dieser EGU ein System zur Minderung der Feinstaubbelastung beim Fräsen von Asphaltoberflächen und wird im Folgenden als Elektroabscheider bezeichnet.

  • Kompaktfräsen

    Maschinen mit Radantrieb und Fräsbreiten < 1000 mm mit Heckrotor (Kleinfräsen). Motorleistung bis ca. 150 KW. Frästiefe bis 220 mm.

    Maschinen i.d.R. mit Kettenantrieb und Fräsbreiten > 1000 mm mit Heckrotor. Motorleistung bis ca. 350 KW. Frästiefe max. 330 mm

  • Großfräsen

    Maschinen mit Kettenantrieb und Mittelrotor. Fräsbreite ab 1500 mm. Motorleistung > 750 KW. Frästiefe bis 350 mm.