Abschnitt 6.1 - 6 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
6.1 Technische Schutzmaßnahmen
Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird.
Bereitzustellen sind:
BOMAG-Staubabscheidung mittels Elektroabscheider "Ion Dust Shield",
Original BOMAG-Fräsmeißel und Original BOMAG-Wasserbedüsung (mit ausreichend gefülltem Wassertank),
Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 28 Wasserdüsen (bei 2 m Fräsbreite) mit einer Durchflussmenge von max. 100 l/min bei 10 bar,
Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 10 Düsen (bei Kompaktfräsen) mit einer Durchflussmenge von max. 28 l/min bei 10 bar,
Absaugung des Frässtaubes an der Entstehungsstelle als Stand der Technik bei den Fräsen der 1 Meter und 2 Meter Klasse und
Bedüsung (Sprühbalken) nach dem Elektroabscheider vor dem Bandabwurf.