DGUV Information 213-736 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Fräsen von Asphaltbelägen mit BOMAG-Straßenfräsen mit Elektroabscheider

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Abschnitt 6.1 - 6 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
6.1 Technische Schutzmaßnahmen

Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird.

Bereitzustellen sind:

  • BOMAG-Staubabscheidung mittels Elektroabscheider "Ion Dust Shield",

  • Original BOMAG-Fräsmeißel und Original BOMAG-Wasserbedüsung (mit ausreichend gefülltem Wassertank),

  • Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 28 Wasserdüsen (bei 2 m Fräsbreite) mit einer Durchflussmenge von max. 100 l/min bei 10 bar,

  • Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 10 Düsen (bei Kompaktfräsen) mit einer Durchflussmenge von max. 28 l/min bei 10 bar,

  • Absaugung des Frässtaubes an der Entstehungsstelle als Stand der Technik bei den Fräsen der 1 Meter und 2 Meter Klasse und

  • Bedüsung (Sprühbalken) nach dem Elektroabscheider vor dem Bandabwurf.