DGUV Information 202-038 - Kunststoff Ein Handbuch für Lehrkräfte

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Abschnitt 7 - 7 Gefährdungsbeurteilung

Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ist bei allen Tätigkeiten mit möglicher Gefährdung die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Dazu gehört neben der Beurteilung z. B. der mechanischen und thermischen Gefährdungen an Maschinen und Geräten bei der Kunststoffverarbeitung auch die Gefährdungen, die sich bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben. Für letzteres ist die RiSU Teil I - 3.2.2 zu beachten. Die RiSU, Teil II - 2.6. behandelt das Thema Kunststoffe. Beachten Sie, dass Menschen unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen aufweisen. Beispielhaft sind sensorische und motorische Fähigkeiten (Sehen, Hören, Tasten etc.) oder die Sprachkenntnisse "Deutsch als Zweitsprache (DAZ)", die bei Tätigkeiten zu erhöhten Risiken und Gefahren führen können 10. Die Gefährdungsbeurteilung hat dazu ebenso Angaben zu machen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist nach den folgenden sieben Schritten 11 vorzugehen:

Aufgabenstellung definierenBeispiel:
Biegen einer Plexiglasplatte mit einem Heißluftgebläse
g_bu_2157_as_17.jpg
  1. 1.

    Gefährdungen ermitteln

  • Hautverbrennungen beim Berühren des Heißluftstrahles, der Düse des Heißluftgebläses oder der heißen Plexiglasplatte

  • bei Überhitzung kann sich der Kunststoff zersetzen (Gesundheitsschädliche Pyrolyseprodukte entstehen)

  • Schnittverletzungen an scharfen Kanten der Kunststoffplatte

  • Ausrutschen bei evtl. glattem Fußboden

  1. 2.

    Gefährdungen bewerten (Handlungsbedarf ermitteln, Risiko einschätzen) *

  • Matrix zur Risikoabschätzung

g_bu_2157_as_18.jpg
  • Hautverbrennungen: Es besteht ein Grenzrisiko (gelb)

  • Pyrolyseprodukte einatmen: Einordnung "Sicherheit" (grün) bei einer korrekten Gebläsetemperatureinstellung

  1. 3.

    Maßnahmen festlegen nach der STOP Rangfolge substituieren technisch organisatorisch personenbezogen

  • Hautverbrennungen: Ggf. Biegeverfahren umstellen (Erwärmen über Heizdraht oder Infrarotstrahler)

  • Schutzhandschuhe tragen

  • Temperaturbegrenzung der Wärmequelle unter der "Zersetzungstemperatur" einstellen

  1. 4.

    Maßnahmen umsetzen

  • Schriftliche Dokumentation mittels einer Check- und Maßnahmenliste, Beschreibung der Verantwortlichkeiten, Termin

  1. 5.

    Wirksamkeit kontrollieren

  • Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit sind zu überprüfen. Die Überprüfung ist durch Festlegung von Terminen und Verantwortlichkeiten in der Maßnahmenliste zu sichern

  1. 6.

    Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden.

  • Musterbeispiele der Dokumentation sind in der Literatur/Linkliste zu finden. **

  1. 7.

    Verfahren wiederholen

  • Die Fortschreibung ist immer dann notwendig, wenn neue Gefährdungen auftreten.

  • Konkrete Anhaltspunkte dafür können sein:

    • veränderte Kenntnis und Erfahrungsstand von Nutzergruppen

    • Schulunfälle, Beinaheunfälle

    • Umstellung von Fertigungsverfahren

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Belange von Schülerinnen und Schüler mit z. B. körperlichen Einschränkungen, die im Rahmen von gemeinsamem Lernen (Inklusion) unterrichtet werden zu berücksichtigen bzw. zu beurteilen (siehe Anlage 1 "Methodik und Handlungshilfe für eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung" und Literatur/Linkliste).

Das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung und die Risikoeinschätzung sowie eine exemplarische Gefährdungsbeurteilung finden Sie in der Unfallkassen Nord Broschüre "Technikunterricht - mit Sicherheit / Rechtsgrundlagen zur Prävention" (siehe Anhang).

Bei der Einschätzung des Risikos spielen die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche Schadensschwere eine wesentliche Rolle. Mithilfe der Risikomatrix kann der notwendige Handlungsbedarf bei der Unterrichtsvorbereitung abgeleitet werden.

Handlungshilfen zu Gefährdungsbeurteilungen bieten die Unfallkassen, die Berufsgenossenschaften und ggf. die "Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienste" der Bildungsministerien der Bundesländer an. In NRW ist eine Handlungshilfe "Gemeinsames Lernen im Chemieunterricht - Unterstützungsmaterialien für den Experimentalunterricht" mit Inhalten zu Kunststoffen veröffentlicht (siehe Literatur/Linkliste). In der DEGINTU sind in der Versuchsdatenbank unter der Versuchskategorie wählen "Kunststoffe" Gefährdungsbeurteilungen zu finden. Weitere Handlungshilfen siehe Literatur/Linkliste - Überschrift "Gefährdungsbeurteilung".