Abschnitt 3.1 - 3 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Betriebs- und Verfahrensweisen
3.1 Allgemeines
Branchenübliche Betriebs- und Verfahrensweisen sind die in der Praxis genutzten und bewährten Kombinationen von Einzelmaßnahmen für einen Arbeitsprozess. Diese entsprechen nicht notwendigerweise dem Stand der Technik. Sie stellen aber die in der Praxis genutzten Kombinationen von Einzelmaßnahmen in einer Branche dar, mit denen ein möglichst hohes Schutzniveau erreicht werden soll. Diese sind noch vor der Erstellung eines Schutzmaßnahmenkonzepts nach Abschnitt 5 dieser Schrift umzusetzen.
In den folgenden Abschnitten 3.2 bis 3.5 sind für die dort genannten begründeten Ausnahmen die jeweils branchenüblichen Betriebs- und Verfahrensweisen sowie die damit verbundenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen zur Expositionsminderung beschrieben.