DGUV Information 213-111 - Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie Branchenlösungen gemäß TRGS 559

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Spezifische Maßnahmen für die Nachbearbeitung (Weißputz) von großformatigen keramischen Produkten

Bei umfangreichen Versuchen in der Praxis hat sich gezeigt, dass bei der Nachbearbeitung (Weißputz) von großformatigen keramischen Produkten der Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub) nur unterschritten werden kann, wenn dieser Vorgang in speziell gestalteten Absaugkabinen durchgeführt wird. Mit diesem Gestaltungskonzept kann die Staubbelastung für die beschäftigten Personen so weit reduziert werden, dass meist auf das Tragen von Atemschutz verzichtet werden kann.

Merkmale von speziell gestalteten Absaugkabinen für den Weißputz:

  • Durch eine absenkbare Scheibe an der Frontseite der Kabine wird der offene Querschnitt verringert und die Absaugleistung verbessert. Die oder der Beschäftigte greift nur mit den Armen in die Kabine und bleibt selbst außerhalb des staubbelasteten Bereiches.

  • Die zum Abblasen erforderliche Druckluft ist nur verfügbar, wenn die absenkbare Scheibe bis auf die unbedingt erforderliche Arbeitsöffnung geschlossen ist.

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Abb. 21
Schematischer Aufbau einer speziell gestalteten Absaugkabine für den Weißputz

  • Um die Erfassung größerer Staubpartikel zu unterstützen, ist in die Vorderkante der unteren Wirbelhaube eine Treibstrahldüse integriert. Hier wird Luft mit einer geringen Strömungsgeschwindigkeit über die gesamte Breite der Kabine eingeblasen (Blasstrahl). Die Staubpartikel werden so in Richtung des Wirbels der unteren Absaughaube transportiert und von diesem erfasst.

  • Eine laminare Frischluftzufuhr vor der Kabine im Kopfbereich der beschäftigten Person trägt zusätzlich dazu bei, die Atemluft staubarm zu halten.

  • Die Luftgeschwindigkeit an der Frontseite (Zuluftunterstützung) soll 1 bis 1,5 m/s betragen, an der Absaugstelle (im freien Ansaugquerschnitt) 2,5 bis 10 m/s. Der höhere Wert ist beim impulshaltigen Abblasen zu verwenden.

  • Die Beschäftigten müssen hinsichtlich des Tätigkeitsablaufs an der Kabine geschult und trainiert werden, da bereits kleine Bedienfehler (z. B. Rückprall von aufgewirbeltem Staub auf die Beschäftigten) die Wirkung der technischen Schutzmaßnahmen einschränken oder vollständig außer Kraft setzen können.

Sehr große Teile können weiterhin nur in einer begehbaren Kabine bearbeitet werden. Dabei hat es sich zur Reduzierung der Staubbelastung bewährt, im Bereich der Bearbeitungsstelle abgesaugte Trichter anzubringen (nachführbar), damit entstehender Staub möglichst nah an der Anfallstelle erfasst werden kann. Eine Absaugöffnung am Boden, der herabgefallener Staub regelmäßig mit einem Schieber zugeführt wird, hilft, Staubablagerungen, die wieder aufgewirbelt werden können, zu vermeiden. Bei konsequenter Anwendung dieser Maßnahmen kann während des Putzvorganges meist auf das Tragen von Atemschutz verzichtet werden, nicht jedoch beim Abblasen der Teile mit Druckluft.

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Abb. 22
Für das Abblasen von Staub wird automatisch eine Schutzhaube mit Arbeitsöffnung abgesenkt