DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 12.4 - 12.4 Leistungs- und Falldokumentation

Die Schulgesundheitsfachkraft ist relativ neu im Feld der schulischen Gesundheit aktiv. Deshalb fehlen noch über den Unfall hinausgehende Vorgaben und Hilfestellungen für die Dokumentation. In jedem Fall sind aber alle Leistungen zu dokumentieren, bei denen die Schulgesundheitsfachkraft "am Kind" tätig ist. Deshalb ist es sinnvoll, die Leistungs-, die Fall- und die Unfalldokumentation zusammenzuführen, um eine mehrfache Buchführung zu vermeiden.

Eine allgemeine Leistungsdokumentation sollte mindestens folgende Aussagen enthalten:

  • Anlass des Kontakts

  • Ggf. Vorliegen einer Einverständniserklärung

  • Pflegeanamnese

  • Inhalt einzelfallbezogener Leistung(en)

  • Ergebnis der Leistung (z. B. Schülerin bzw. Schüler wieder in den Unterricht entlassen oder Abholung veranlasst)

  • Kommunikation mit Eltern, Lehrkräften, etc.

  • Ggf. Schweigepflichtsentbindung

  • Freitext

Sofern es sich um medizinisch-pflegerische Leistungen handelt, kommen weitere Angaben hinzu, wie z. B. der ermittelte Blutzuckermesswert. Eine Arbeitshilfe befindet sich in der Anlage.