DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 12.3 - 12.3 Dokumentation einer Unfallmeldung

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wird, ist zu dokumentieren. Wird eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und unverzüglich an den Unfallversicherungsträger zu senden. Erfolgt keine ärztliche Behandlung, genügt eine einfache Dokumentation.

Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:

  • Namen der/des Verletzten bzw. Erkrankten

  • Datum und Uhrzeit des Unfalls bzw. Gesundheitsschadens

  • Ort (Gebäudeteil)

  • Hergang des Unfalls

  • Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung

  • Namen der Zeugen

  • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung

  • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Namen der Ersthelferin oder des Ersthelfers

Die Dokumentation kann in einem Verbandbuch (zum Beispiel DGUV Information 204-020), einem Meldeblock (zum Beispiel DGUV Information 204-021) oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die Vorgaben der Unfallversicherungsträger und die Regelungen zum Datenschutz sind zu beachten.