Abschnitt 12.3 - 12.3 Dokumentation einer Unfallmeldung
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wird, ist zu dokumentieren. Wird eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und unverzüglich an den Unfallversicherungsträger zu senden. Erfolgt keine ärztliche Behandlung, genügt eine einfache Dokumentation.
Die Aufzeichnungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Aus ihnen müssen folgende Angaben hervorgehen:
Namen der/des Verletzten bzw. Erkrankten
Datum und Uhrzeit des Unfalls bzw. Gesundheitsschadens
Ort (Gebäudeteil)
Hergang des Unfalls
Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung
Namen der Zeugen
Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Namen der Ersthelferin oder des Ersthelfers
Die Dokumentation kann in einem Verbandbuch (zum Beispiel DGUV Information 204-020), einem Meldeblock (zum Beispiel DGUV Information 204-021) oder auf elektronischem Weg erfolgen. Die Vorgaben der Unfallversicherungsträger und die Regelungen zum Datenschutz sind zu beachten.