DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 12.2 - 12.2 Dokumentation der Stammdaten

Idealerweise können die Stammdaten der Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverwaltungsprogramm oder der Schülerdatenbank des Landes übernommen werden. Andernfalls ist es sinnvoll, unter Beachtung des Datenschutzes Stammdaten anzulegen.

Wichtige Angaben dafür sind:

  • Name und Vorname

  • Anschrift

  • Eltern und deren Erreichbarkeit

  • Ansprechpartner für den Notfall

  • Kinder- oder Hausarzt

  • Behinderung oder chronische Erkrankungen

  • Vorliegen einer Vereinbarung zur Durchführung medizinischer Hilfsmaßnahmen oder Verabreichung von Medikamenten