DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 12.1 - 12.1 Allgemeines

Überall dort, wo medizinische oder pflegerische Aufgaben wahrgenommen werden, ist die Dokumentation der Tätigkeiten ein festgesetzter Standard. Die Dokumentation ist notwendig, um Sachverhalte langfristig verfolgen zu können. Kommt es zu Spätfolgen einer Verletzung, muss das Geschehen rückblickend nachvollzogen werden können. Dank einer guten Dokumentation lassen sich Gespräche mit Eltern, Therapeuten oder weiterem Fachpersonal inhaltlich fundiert vorbereiten. Vor allem ist eine lückenlose Dokumentation aber dann unersetzlich, wenn Entscheidungen einer Schulgesundheitsfachkraft angezweifelt oder gar juristisch angegriffen werden. Die Dokumentation ist dann gleichzeitig ein rechtlicher Schutz für die Schulgesundheitsfachkraft. Obwohl dies dringend erforderlich ist, gibt es für Schulgesundheitsfachkräfte noch keinen bundesweit geltenden einheitlichen Dokumentationsstandard. Zur Absicherung der Schulgesundheitsfachkraft und zur Qualitätssicherung müssen durch den Träger klare Dokumentationsvorgaben aufgestellt werden. Lediglich für den Bereich der Unfalldokumentation bestehen solche Vorgaben. Die Dokumentation kann auch genutzt werden, um den Erfolg des Einsatzes von Schulgesundheitsfachkräften zu beurteilen. Für die strategische Weiterentwicklung bietet eine anonymisierte Auswertung Möglichkeiten des Controllings und der Nachsteuerung. Damit kann es etwa gelingen, Unfallschwerpunkte zu erkennen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu identifizieren oder den Erfolg landesweiter Kampagnen zu messen.

Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sei an dieser Stelle erneut hingewiesen. Dokumentationsbreite und -tiefe stehen in Zusammenhang mit dem jeweiligen Tätigkeitspektrum der Schulgesundheitsfachkraft.