DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 11.3 - 11.3 Versorgung gesundheitlich beeinträchtigter Schülerinnen und Schülern

Aus der Studie SPLASH, Teil 2, ergeben sich unter anderem folgende Feststellungen:

  • 29 % der befragten Eltern haben die Schulgesundheitsfachkraft über die chronische Erkrankung oder Behinderung ihres Kindes informiert

  • 44 % der Eltern sehen die Schulgesundheitsfachkraft als Ansprechperson bei Anleitungs-, Informations- oder Beratungsbedarf zur Erkrankung oder Behinderung ihres Kindes

  • 82 % der befragten Lehrkräfte gaben an, sich bei Unterstützungsbedarf zum Thema chronische Erkrankung und Behinderung an die Schulgesundheitsfachkraft zu wenden

  • Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, der sich bei Unwohlsein an die Schulgesundheitsfachkraft wendet, hat sich unter Schülerinnen und Schülern ohne chronische Erkrankung oder Behinderung von 18 auf 31 % und bei Schülerinnen und Schülern mit chronischer Erkrankung oder Behinderung von 20 auf 38 % etwa verdoppelt.

Aus dem Bericht der Charité wird deutlich, dass für die genannten Schülerinnen und Schülern ein deutlich erhöhter Versorgungsbedarf besteht. Um diesen sicherzustellen, benötigt es eine längere Zeit der Vertrauensbildung.