DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 9.2 - 9.2 Außerschulische Netzwerke

Außerschulische oder auch schulübergreifende Netzwerke sind teils vorhanden, sind aber auch teils durch die Schulgesundheitsfachkraft zu initiieren. Ihre Partner lassen sich unterteilen in die Bereiche Gesundheit, soziale Dienste und Bildung. Mögliche Netzwerkpartner sind:

Gesundheit

  • Amtsärztlicher Dienst und Gesundheitsämter

  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

  • Zahnärztlicher Dienst

  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

  • Krankenhäuser und medizinische Zentren

  • Erste-Hilfe-Ausbildungsorganisationen

  • Unfallkasse

  • Krankenkassen

Soziale Dienste

  • Sozialpädagogische Förder- und Beratungszentren

  • Sozial- und Jugendämter

  • Netzwerke Kinderschutz

  • Sozialpädiatrische Zentren

  • Sportvereine

  • Beratungsstellen (Erziehung, Sucht, etc.)

Bildung

  • Schulen

  • Staatliches Schulamt

  • Schulträger

  • Bildungsträger, wie z. B. Pro Familia

Die Aufzählung verdeutlicht die vielen potentiellen Partner, deren Einbindung nicht dem Zufall überlassen bleiben darf.

In einer Netzwerkkarte, wie in der nachfolgenden Abbildung 4 exemplarisch dargestellt, können die Strukturen sinnvoll dargestellt werden.

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Abb. 4
Exemplarische Netzwerkkarte einer Schulgesundheitsfachkraft* blauer Kasten = in Planung, grüner Kasten = schulintern, gestrichelter Pfeil = geringe Kontakt Intensität, durchgezogener Pfeil = hohe Kontakt Intensität
* angepasst nach Elke Sprotte - Schulgesundheitsfachkraft am Adolf-Reichwein-Gymnasium in Heusenstamm