DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Schulgesundheitsfachkraft und Schulsanitätsdienst

Die Beschäftigung einer Schulgesundheitsfachkraft und die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes schließen sich nicht gegenseitig aus, im Gegenteil. Schulgesundheitsfachkräfte sind hoch qualifiziert und können kompetent Erste Hilfe leisten, aber sie können nicht überall gleichzeitig sein. Dazu kommt, dass der Schulsanitätsdienst angeleitet werden muss und die Schulgesundheitsfachkraft für diese Aufgabe prädestiniert ist. Letztlich kann die Präventionsarbeit der Schulgesundheitsfachkraft auch dadurch besonders wirksam werden, dass sie durch Verbündete in der Peer-Group der Schülerinnen und Schüler unterstützt wird. Durch den Einsatz einer Schulgesundheitsfachkraft wird also die Arbeit des Schulsanitätsdienstes nicht ab-, sondern aufgewertet.

Die Aufgaben der Schulgesundheitsfachkraft können demnach in etwa wie folgt aussehen:

  • Gewinnung von Schülerinnen und Schülern

  • Unterweisung der Schulsanitäterinnen und Schulsanitätern, wie sie sich im Notfall zu verhalten haben

  • Unterrichtung der Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter

  • Erstellung von Dienstplänen für den Einsatz des Schulsanitätsdienstes

  • Auswertung und Nachbesprechung der Einsätze

  • Kooperation zum Beispiel mit Schulleitung, in Erster Hilfe ausgebildeten Lehrkräften, Sicherheitsbeauftragten, Schulsekretariat oder Hausmeisterin bzw. Hausmeister

  • Gemeinsame Analyse der Unfallschwerpunkte

Die Festlegung der Aufgaben muss in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften erfolgen. Eine Einbindung der Tätigkeit in die schulischen Abläufe und eine Aufnahme in das Schulprogramm gewährleisten die Unterstützung der Lehrkräfte z. B. bei der Gewinnung von Schülerinnen und Schülern für die zusätzliche Aufgabe oder wenn Schülerinnen und Schüler für einen Notfall den Unterricht verlassen müssen. Insbesondere bei unterrichtlichen Tätigkeiten ist eine gemeinsame Arbeit im Team mit einer Lehrkraft nicht nur ratsam, sondern erforderlich. Denn die unterrichtliche Verantwortung verbleibt bei der Lehrkraft. Darüber hinaus sind Wertschätzung und Stärkung der Tätigkeit von Schulsanitäterinnen und Schulsanitätern eine wichtige Grundlage für eine motivierte und gelingende Zusammenarbeit.