DGUV Information 202-116 - Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 7.1 - 7.1 Lage, Größe, Baumaterialien, Sicherungssystem, technische Ausstattung

Der Auswahl einer geeigneten Lage des Sprechzimmers der Schulgesundheitsfachkraft im Schulgebäude kommt eine besondere Bedeutung zu. Auswahlkriterien sind u.a. ein ebenerdig gelegener, barrierefrei erreichbarer Raum, der auch den Zugang für Rettungspersonal mit einer Trage ermöglicht. Ein in Rufweite zum Schulsekretariat gelegener Raum hat sich als vorteilhaft für die Kommunikation auch bei akutem Unterstützungsbedarf herausgestellt. Der Raum sollte sich in einem ruhigeren Bereich der Schule befinden, abseits von Spielplätzen, der Schulmensa oder Musikräumen, um für Schülerinnen und Schülern eine Atmosphäre der Ruhe und Entspannung zu schaffen. Eine in der Nähe gelegene Toilette mit Waschbecken ist unbedingt notwendig für die Versorgung durch die Schulgesundheitsfachkraft. Idealerweise ist im Sprechzimmer oder in direkter Nähe eine kleine Wartezone eingerichtet, die der Schulgesundheitsfachkraft die Übersicht über wartende Schülerinnen und Schüler erleichtert. Bei geringen Raumkapazitäten kann auch ein kombinierter Warte-, Besprechungs- und Beratungsbereich im Sprechzimmer oder auch mittels mobiler Abtrennungen innerhalb des Flurs erfolgen. Hier sind die Anforderungen an den Brandschutz und die Fluchtwege zu berücksichtigen.

Die Positionierung von Waschbecken, Liege, Schränken, Regalen und anderem Mobiliar sollten so im Raum angeordnet werden, dass die Schulgesundheitsfachkraft in ihren verschiedenen Tätigkeiten unterstützt wird. Einrichtungsgegenstände wie Schränke und Sideboards können so positioniert werden, dass diese die Privatsphäre von Schülerinnen und Schülern schützen und der Raum trotzdem noch ausreichend visuell überwacht werden kann. Fußböden und Möbel sollten robust und leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

g_bu_2098_as_15.jpg

Abb. 2
Blick in das Sprechzimmer einer Schulgesundheitsfachkraft

Das Sprechzimmer sollte aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich der Schulgesundheitsfachkraft zur Verfügung stehen. Ist eine Nutzung des Zimmers als Erste-Hilfe-Raum vorgesehen, ist eine gesicherte Aufbewahrung datenschutzrelevanter Dokumente z. B. in abschließbaren Schränken bzw. auf einem Passwort geschützten Computer zu gewährleisten. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass im Falle der Abwesenheit der Schulgesundheitskraft der Raum trotzdem für die Versorgung von Verletzten genutzt werden kann. Das "Sprechzimmer" (Abb. 2 und 3) der Schulgesundheitsfachkraft erfüllt noch weitere Funktionen als Beratungsraum, Schutzraum für Personen und Dokumente oder als Lager- und Planungsraum.

Die Anforderungen und Funktionen für ein Sprechzimmer (Tabelle 3) ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.3 und den Aufgaben der Schulgesundheitsfachkraft.

Tabelle 3 Anforderungen an ein Sprechzimmer

Standort, GrößeErdgeschoss, barrierefreier Zugang, Raumgröße 20 m2.
Bauliche FaktorenTageslicht, Fenster mit Belüftungsmöglichkeit, Türschloss mit Sicherheitsschloss, Waschbecken, individuelle Temperaturregulierung, Sicht- und Sonnenschutz für das Fenster, ausreichend Steckdosen für die Stromversorgung von Geräten, Raumgröße von mind. 20 m2.
Hard- und SoftwareNetzwerk- und internetfähige IT, Notebook, Festnetzanschluss mit Amt, Mobiltelefon, Drucker, Textverarbeitungsprogramm sowie E-Mailsoftware.
AusstattungDesinfektionsspender, Seifenspender, Einmalhandtuchkasten und Spiegel am Waschbereich
  • Erste-Hilfe-Material

  • Kühlschrank mit Eisfach zur Lagerung von Notfallmedikamenten und Kühlpacks

  • Wasserkocher

Office-BereichSchreibtisch, möglichst höhenverstellbar, Bürodrehstuhl
Untersuchungs- und RuhebereichLiege mit abwaschbarer Oberfläche, ggfs. mobile Abtrennungen, um Privatsphäre zu ermöglichen
HygienePutz- und Desinfektionsmittel sollten in einem separaten Raum in direkter Nähe zum Sprechzimmer gelagert werden
LagerbereichAbschließbarer Aktenschrank zur Lagerung von Verbrauchsmaterial und Medikamenten, Verbandbuch, Akten, Unterrichtsmaterial, ggfs. Erste-Hilfe-Puppen, Notfalltasche bzw. Rucksack, Regale
BeschilderungHinweisschilder, die das Auffinden des Sprechzimmers erleichtern sollten im gesamten Schulgebäude angebracht sein.
Für den Erste-Hilfe-Raum ist das Schild "Weißes Kreuz auf grünem Grund" erforderlich Abb.: EN ISO 7010, E 003 Erste Hilfe, weißes Kreuz auf grünem Grund
g_bu_2098_as_16.jpg

Abb. 3
Sprechzimmer einer Schulgesundheitsfachkraft - Beispielhafte Raumaufteilung