Prüfinformation Fahrgastschiff
(DGUV Information 214-036)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
---|
Stand der Vorschrift: Oktober 2021
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Grundlagen | 2 |
Welche Vorschriften erfordern Prüfungen? | 2.1 |
Allgemeines | 2.1.1 |
Staatliches Arbeitsschutzrecht | 2.1.2 |
Verkehrsrecht | 2.1.3 |
Recht der Unfallversicherungsträger | 2.1.4 |
Mögliche Rechtsfolgen | 2.2 |
Allgemeines | 2.2.1 |
Arbeitsmittel | 2.2.3 |
Überwachungsbedürftige Anlagen | 2.2.4 |
Rechtsfolgen bei fehlender Dokumentation | 2.2.5 |
Was bedeutet Prüfen? | 2.3 |
Welche Formen der Prüfung gibt es? | 2.3.1 |
Wer führt die Prüfungen durch? | 2.3.2 |
Prüfumfang | 3 |
Prüfschema | 3.1 |
Allgemeines | 3.1.1 |
Was muss geprüft werden? | 3.1.2 |
Wer muss prüfen? | 3.1.3 |
Wann muss geprüft werden? | 3.1.4 |
Wie muss geprüft werden? | 3.1.5 |
Welche Dokumentation muss erfolgen? | 3.1.6 |
Verschiedene Prüfungen an einem Objekt | 3.2 |
Literaturverzeichnis | Anhang 1 |
Abkürzungsverzeichnis | Anhang 2 |
Muster "Bescheinigung der Prüfung eines Arbeitsmittels an Bord durch zur Prüfung befähigte Personen oder Sachkundige" | Anhang 3 |
Katalog möglicher prüfpflichtiger Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen | Anhang 4 |
Fahrgastschiffsbezogene Prüfliste mit Terminverfolgung | Anhang 5 |
Vorbemerkung
Die vorliegende DGUV Information 214-036 ersetzt die bisherige BG-Information 5105-3 Ausgabe Januar 2010. Die Inhalte dieser DGUV Information wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.
Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen
des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren technischen Regeln (TRBS),
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (ASR) und
der Unfallversicherungsträger,
die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.