DGUV Information 214-036 - Prüfinformation Fahrgastschiff

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Prüfinformation Fahrgastschiff
(DGUV Information 214-036)

Information

g_bu_2076_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Oktober 2021

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Grundlagen2
Welche Vorschriften erfordern Prüfungen?2.1
Allgemeines2.1.1
Staatliches Arbeitsschutzrecht2.1.2
Verkehrsrecht2.1.3
Recht der Unfallversicherungsträger2.1.4
Mögliche Rechtsfolgen2.2
Allgemeines2.2.1
Arbeitsmittel2.2.3
Überwachungsbedürftige Anlagen2.2.4
Rechtsfolgen bei fehlender Dokumentation2.2.5
Was bedeutet Prüfen?2.3
Welche Formen der Prüfung gibt es?2.3.1
Wer führt die Prüfungen durch?2.3.2
Prüfumfang3
Prüfschema3.1
Allgemeines3.1.1
Was muss geprüft werden?3.1.2
Wer muss prüfen?3.1.3
Wann muss geprüft werden?3.1.4
Wie muss geprüft werden?3.1.5
Welche Dokumentation muss erfolgen?3.1.6
Verschiedene Prüfungen an einem Objekt3.2
LiteraturverzeichnisAnhang 1
AbkürzungsverzeichnisAnhang 2
Muster "Bescheinigung der Prüfung eines Arbeitsmittels an Bord durch zur Prüfung befähigte Personen oder Sachkundige"Anhang 3
Katalog möglicher prüfpflichtiger Anlagen, Einrichtungen und AusrüstungenAnhang 4
Fahrgastschiffsbezogene Prüfliste mit TerminverfolgungAnhang 5

Vorbemerkung

Die vorliegende DGUV Information 214-036 ersetzt die bisherige BG-Information 5105-3 Ausgabe Januar 2010. Die Inhalte dieser DGUV Information wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen

  • des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),

  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren technischen Regeln (TRBS),

  • der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (ASR) und

  • der Unfallversicherungsträger,

die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.