DGUV Grundsatz 315-410 - Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Schwingungsprüfung

Durch die Konstruktion ist sicherzustellen, dass bei Büro-Arbeitstischen keine störenden Schwingungen auftreten.

Schwingungen der Arbeitsfläche von Büro-Arbeitstischen, die z. B. durch Anstoßen an der Tischplatte ausgelöst werden, sind störend und daher als nicht ergonomisch einzustufen.

Hierbei sind Auslenkung und Schwingungsdauer zu bewerten.

Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Prüfung mit einem Pendelschlagwerk unter einer Energieeinleitung von 10 Nm die in Tabelle 1 angegebenen Werte für die zulässige Auslenkung (szul. ) nicht überschritten werden.

Eine bleibende Verformung am Prüfmuster darf nicht auftreten.

Tabelle 2 Zulässige Auslenkung bei Büro-Arbeitstischen

Ausführung des Büro-ArbeitstischesEinstellung der Tischplattenhöhe während der PrüfungZulässige Auslenkung der Tischplatte
szul.
Tisch mit fixer Höhe:
• sitzendkonstruktionsbedingt vorgegeben≤ 5,0 mm
• stehendkonstruktionsbedingt vorgegeben≤ 8,0 mm
Tisch mit verstell-/einstellbarer Höhe:
• sitzend720 mm≤ 5,0 mm
• stehend1120 mm≤ 8,0 mm
Sitz-/Stehtisch  a)720 mm≤ 5,0 mm
1120 mm≤ 8,0 mm

Anmerkung 1:

Bei Tischen, die konstruktionsbedingt nicht genau auf die geforderte Höhe der Tischplatte bei der Prüfung eingestellt werden können, ist die Höhe zu wählen, die am nächsten zur der geforderten liegt.

Ein Überschreiten der zulässigen Auslenkungen ist erlaubt, wenn der Büro-Arbeitstisch ein Dämpfungsverhalten aufweist, welches ein relativ schnelles Abklingen der Schwingungen sicherstellt. Diese Anforderung gilt, wenn der Dämpfungsquotient

g_bu_2069_as_2.jpg

ist.

In diesem Fall darf die gemessene erste maximale Auslenkung nach folgenden Gleichungen korrigiert werden:

g_bu_2069_as_3.jpg
g_bu_2069_as_4.jpg

Der Wert S1K wird dann zur Bewertung nach Tabelle 1 herangezogen.

Dabei ist

S1der Maximalwert der 1. Auslenkung
S2der Maximalwert der 2. Auslenkung
Kder Korrekturfaktor
S1Kdie korrigierte 1. Auslenkung

Anmerkung 2:

Bei den Schwingungsmessungen an Büro-Arbeitstischen sind näherungsweise harmonische Schwingungen mit exponentieller Dämpfung festzustellen.

Anmerkung 3:

Für die Berechnung der Dämpfung wird der Amplitudenverlauf über 4 Vollschwingungen betrachtet. Gemessen werden die Scheitelwerte der 1. und 2. Amplitude und hieraus der Dämpfungsquotient gebildet. Aus den Scheitelwerten wird mathematisch unter Berücksichtigung praktisch gewonnener Erfahrungen der Korrekturfaktor gebildet.

Zur Prüfdurchführung wird der Büro-Arbeitstisch in Gebrauchsstellung auf einen Prüfboden mit einer horizontalen, ebenen, steifen und glatten Oberfläche gestellt. Die Bodenausgleichselemente sind 10 mm zu öffnen.

Das Untergestell des Büro-Arbeitstisches wird am äußeren Umfang der Bodenausgleichselemente mittels Stoppvorrichtungen gegen Verrutschen gesichert. Bei Tischen, die konstruktionsbedingt keine speziellen Bodenausgleichselemente aufweisen, erfolgt die Sicherung gegen Verrutschen soweit wie möglich in Nähe des Prüfbodens, so dass das Schwingen des Tisches nicht behindert wird.

Die Tischplatte wird in Plattenmitte mit einer Zusatzlast (Hantelscheibe, gummiert, 50-mm-Bohrung) von 25 kg ± 0,1 % versehen. Eine Sicherung gegen Verrutschen ist durch Zwischenlegen einer rutschhemmenden Matte (PVC-beschichtete Gitternetz-Antirutschmatte für Parkett- und Laminatböden) ohne Verspannen vorzunehmen.

Die Einleitung des Kraftimpulses erfolgt in der Mitte einer Schmalseite der Tischplatte. Bei nichtrechteckförmigen Tischen soll die Krafteinleitung möglichst parallel zur Hauptarbeitskante in einem Abstand von etwa 400 mm erfolgen.

Ausführung des Pendelschlagwerkes:

  • Masse des Schlaghammers: 5 kg

  • Radius der Hammerfinne: 50 mm

  • Lagerung: Lagerbock mit Kugellagern

Die Tischplattenkante ist durch Hartholz von 10 mm Dicke zu schützen. Bei jedem Schlag ist ein neues Stück Hartholz zu verwenden.

Die Auslenkungen des Tisches sind in der Wirkungslinie der Krafteinleitung zu messen.

Sowohl der Sensor als auch die Anzeigeeinheit der Messeinrichtung zur Bestimmung der Auslenkungen müssen geeignet sein, die Dynamik des Schwingungsvorganges mit einer Messunsicherheit von ± 0,25 mm zu erfassen.

Die Prüfung muss in beiden Höhen durchgeführt werden.