DGUV Grundsatz 315-410 - Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Außenflächen

2.3.1 Allgemeines

Im Blickfeld sind Blendungen wegen glänzender Oberflächen zu vermeiden und störende Kontraste durch zu helle oder zu dunkle Oberflächen auszuschließen.

2.3.2 Oberflächenglanz

Oberflächen im Blickfeld dürfen nicht glänzen. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Bestimmung des Glanzgrades durch

  1. a)

    Glanzgradtafeln 1 die Oberfläche nicht höher als seidenmatt eingestuft wird oder

  2. b)

    Reflektometer nach DIN EN 13722 "Möbel - Bewertung des Oberflächenglanzes", Ausgabedatum: 2004-10 die Oberfläche bei 60° einfallendem Licht den Reflektometerwert R' (60°) von 20 Glanzeinheiten nicht überschreitet.

2.3.3 Oberflächenhelligkeit

Oberflächen im Blickfeld dürfen nicht zu hell oder zu dunkel sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der farbigen Gestaltung der Oberflächen der mittlere Reflexionsgrad nicht geringer als 0,15 und nicht höher als 0,75 ist. Die Überprüfung bzw. Einhaltung der Werte kann durch

  1. a)

    Reflexionsgradtafel  2 oder

  2. b)

    Ulbrichtsche Kugel nach DIN 5036-3 "Strahlungsphysikalische und lichttechnische Eigenschaften von Materialien - Messverfahren für lichttechnische und spektrale strahlungsphysikalische Kennzahlen", Ausgabedatum: 1979-11 erfolgen.

2.3.4 Oberflächenbeschaffenheit

Oberflächen aus MFB-, HPL- und CPL-Platten müssen mindestens einer der folgenden Beanspruchungsgruppen entsprechen:

Tabelle 1 Anforderungen an die Oberflächenbeschaffenheit

FlächentypAnforderungen an die
Abriebfestigkeit nachKratzfestigkeit nach
DIN 68861-2: 2020-07DIN EN 438-3: 2016-06 (HPL)DIN EN 14322: 2017-07 (MFB)DIN 68861-4: 2013-02DIN EN 438-3: 2016-06 (HPL)DIN EN 14322: 2017-07 (MFB)
Arbeitsflächen2 BKennzahl 3Klasse 3 A4 BKennzahl 3entfällt  a)
Übrige Flächen2 Dentfällt  a)entfällt  a)4 CKennzahl 2≥ 1,5
Beständigkeit gegen trockene Hitze/Rissanfälligkeit durch Hitze nachchemische Beanspruchbarkeit nach
DIN 68861-7: 2001-04DIN EN 14322: 2017-07 (MFB)DIN 68861-1: 2011-01
Arbeitsflächen7 BStufe ≥ 31 B
Übrige Flächen7 BStufe ≥ 31 B

Darüber hinaus ist folgende Anforderung zu erfüllen:

Flächen, mit denen Nutzende ständig in Berührung kommen, insbesondere die Arbeitsplatte, dürfen keine unzuträgliche Wärmeableitung zulassen. Die Wärmeleitzahl muss ≤ 0,7 Watt/mK sein.

Zu beziehen durch: Institut für Lackprüfung, Felsweg 16, 35435 Wettenberg

Zu beziehen durch: ecomed SICHERHEIT, ecomed Storck GmbH, Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg am Lech

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