DGUV Grundsatz 315-410 - Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Ecken und Kantengestaltung

Ecken und Kanten von Arbeitsmitteln müssen durch Formgebung und Bearbeitung so gestaltet sein, dass Verletzungen vermieden werden. Aus ergonomischer Sicht ist darüber hinaus auf die Vermeidung von Kontaktstellen zu achten, die als unangenehm empfundener werden. Dies gilt insbesondere für Ecken und Kanten, mit denen Nutzende während ihrer Tätigkeit regelmäßig in Berührung kommen.

Für die Ecken- und Kantengestaltung gilt daher:

  • Alle Ecken und Kanten, mit denen Nutzende bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung in Berührung kommen, müssen mit einem Radius von mindestens 2 mm gerundet sein. Bei der Verwendung eines Anleimers/Kantenbandes an Arbeitsflächen muss dessen Mindestdicke 2,0 mm betragen.

  • Die Prüfung erfolgt mit einer Radiusschablone. Bei Materialdicken, die diese Rundung nicht zulassen, müssen Kanten nach DIN ISO 13715 "Technische Produktdokumentation - Kanten mit unbestimmter Gestalt - Angaben und Bemaßung", Ausgabedatum: 2020-01, Anhang B, Tabelle B1, Nr. B.7 gratfrei sein.