Abschnitt 5 - Dokumentation von Unfällen
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-020 "Verbandbuch", die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" oder ein Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen verwendet werden. Auch eine elektronische Dokumentation und Speicherung ist möglich.
Auch die konsequente Dokumentation von kleineren Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden ist erforderlich, um mögliche Spätfolgen, wie z. B. Entzündungen, nachzuweisen.
Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden.
Diese personenbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden (Datenschutz).