DGUV Information 202-089 - Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 5 - Dokumentation von Unfällen

  • Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Zur Dokumentation kann die DGUV Information 204-020 "Verbandbuch", die DGUV Information 204-021 "Meldeblock" oder ein Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen verwendet werden. Auch eine elektronische Dokumentation und Speicherung ist möglich.

  • Auch die konsequente Dokumentation von kleineren Verletzungen wie Schnitt- und Schürfwunden ist erforderlich, um mögliche Spätfolgen, wie z. B. Entzündungen, nachzuweisen.

  • Bei allen Unfällen, bei denen eine Ärztin oder ein Arzt in Anspruch genommen wird, ist eine Unfallanzeige auszufüllen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu senden.

  • Diese personenbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden (Datenschutz).

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