DGUV Information 203-094 - Radon Eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen

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Abschnitt 6 - 6 Schutzmaßnahmen

Bei Neubauten in Radonvorsorgebieten können in der Planungsphase geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, die den Eintritt von Radon aus dem Boden verhindern bzw. erschweren.

Bei bestehenden Gebäuden in den Radonvorsorgegebieten, in denen sich Arbeitsplätze in Erd- oder Kellergeschoss befinden, sollte zuerst mit Messungen überprüft werden, ob der Referenzwert für die Radonkonzentration in der Raumluft überschritten wird. Übersteigt der Radongehalt in der Raumluft den festgelegten Referenzwert, müssen innerhalb von 24 Monaten Maßnahmen ergriffen werden, welche die Radonkonzentration senken.

Eine einfache Sofortmaßnahme ist ein regelmäßiger Luftaustausch. Die Stoßlüftung ist am wirkungsvollsten und sollte mindestens dreimal am Tag über mehrere Minuten durchgeführt werden.

Falls der Referenzwert auch nach dem Lüften überschritten ist, sollte langfristig über Maßnahmen nachgedacht werden, die den Eintritt von Radon erschweren. Da der hauptsächliche Eintritt von Radon über erdberührende Bauteile erfolgt, sollten

  • Bauteildurchführungen wie beispielsweise Gas-, Wasser-, Strom- oder Abwasseranschlüsse auf Dichtheit überprüft werden.

  • vorhandene Spalten und Risse in Fundament und Keller abgedichtet werden.

  • Heizkessel, welche ihre Verbrennungsluft aus dem Raum beziehen oder Abzüge, wie sie in Küche oder Badezimmer eingebaut sind, mit passenden Öffnungen zur Außenluft versehen werden. Dadurch kann ein Radon-ansaugen aus dem Boden bzw. aus dem Keller verhindert werden.

  • Die Verteilung von Radon zwischen den Räumen mit erhöhter Radonkonzentration wie z. B. dem Keller und restlichen Gebäudebereichen kann durch das Abdichten oder verschließen von Schächten, Bauteilöffnungen und Türöffnungen verringert werden.

Bei erhöhter Radonkonzentration, kann eine zeitaufgelöste Messung durchgeführt werden. Damit können mögliche Zusammenhänge zwischen Radonkonzentration und Gebäudenutzung, Lüftungsverhalten oder Haustechnik aufgezeigt werden. Dies kann helfen, die im Einzelfall geeignetsten Schutzmaßnahmen zu finden und auch umzusetzen. Einige Schutzmaßnahmen, in Abhängigkeit vom zu treffenden Aufwand, sind in Anlage 3 dargestellt.