DGUV Information 203-094 - Radon Eine Handlungshilfe zu Expositionsmessungen, zur Interpretation von Messergebnissen und zu Strahlenschutzmaßnahmen

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Abschnitt 1 - 1 Vorbemerkungen

Aufgrund der EU-Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 05.12.2013 wurde auch die Novellierung des deutschen Strahlenschutzrechtes erforderlich. In der Folge wurden am 27.06.2017 das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und am 29.11.2018 eine neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) veröffentlicht. Beide traten am 31.12.2018 in Kraft.

Neben Grenzwerten wurden auch Referenzwerte eingefügt. So gilt z. B. ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m3 gemittelt über ein Jahr für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume.

Die Regelungen zum Schutz vor Radonexpositionen haben hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Gefährdung durch Radon an Arbeitsplätzen für einige Regionen weitreichende Konsequenzen. Detaillierte Regelungen finden sich in der StrlSchV.

Radon ist ein radioaktives Edelgas und schon immer Bestandteil unserer Atmosphäre. Überwiegend entweicht es aus dem Erdreich. Neuere epidemiologische Untersuchungen lassen darauf schließen, dass Radonexpositionen das Lungenkrebsrisiko erhöhen können.

Die vorliegende DGUV Information soll eine Hilfestellung für die Betriebe sein, um zu informieren, wer messen muss, wie gemessen werden soll, wie die Ergebnisse zu interpretieren sind und welche Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Messergebnisse an entsprechenden Arbeitsplätzen durchzuführen sind.