DGUV Information 214-089 - Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb

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Abschnitt 1 - 1 Vorbemerkungen

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Diese DGUV Information wendet sich an Versicherte, die als Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb tätig sind. Als Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb müssen Sie die Gefährdungen bei Ihren Tätigkeiten kennen. Vermeiden Sie Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, indem Sie die in dieser DGUV Information enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Die DGUV Information kann von Unternehmerinnen, Unternehmern sowie anderen Vorgesetzten für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisung der Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb genutzt werden. Bei Beachtung der hierin enthaltenen Hinweise und Empfehlungen darf davon ausgegangen werden, dass die in den Unfallverhütungsvorschriften "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sowie "Eisenbahnen" (DGUV Vorschrift 72) bzw. "Schienenbahnen" (DGUV Vorschrift 73) geforderten Schutzziele erreicht und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wirksam vermieden bzw. minimiert werden.

Die DGUV Information berücksichtigt alle branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen in Unternehmen, die am Eisenbahnbetrieb teilnehmen (insbesondere Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)) und/oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (insbesondere Eisenbahninfrastruktur-unternehmen (EIU)). Andere Vorgehensweisen sind prinzipiell möglich, wenn dies das Unternehmen festgelegt hat und durch andere Maßnahmen die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten in gleicher Weise gewährleistet ist.

Soweit nicht besonders erwähnt, gelten die Regelungen grundsätzlich für alle Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb. Wenn Regelungen nur für einzelne Funktionen oder für bestimmte Tätigkeitsbereiche gelten, sind diese in den jeweiligen Abschnitten besonders angesprochen.