DGUV Information 214-090 - Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte

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Abschnitt 7.1 - 7 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
7.1 Allgemeines zu elektrischen Gefährdungen

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Mit der Instandsetzung und Änderung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen Sie grundsätzlich nur Elektrofachkräfte beauftragen.

Ausgenommen sind Wartungsarbeiten in geringem Umfang durch "elektrotechnische Laien" (z. B. das Auswechseln von Leuchtmitteln oder das Wechseln von Sicherungen, bei denen nicht die Gefahr besteht, dass Versicherte unter Spannung stehende Teile berühren). Laut DIN VDE 0105-100, Punkt 7.4 "Auswechseln von Sicherungseinsätzen, Lampen und Zubehör" darf das Auswechseln von Laien durchgeführt werden, wenn in Niederspannungsanlagen der Sicherungseinsatz so eingebaut ist, dass Versicherte gegen direktes Berühren und vor den Auswirkungen eines möglichen Kurzschlusses geschützt sind. Entsprechende Regelungen müssen Sie nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung des Herstellers in die Betriebsanweisung aufnehmen.