DGUV Information 214-090 - Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte

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Abschnitt 4.11 - 4.11 Umgang mit Müll in Reisezügen und Führerräumen

Die Unterwegsreinigung während der Fahrt dürfen Sie nur dann zulassen, wenn für die Versicherten trotz der sich aus der Fahrzeugbewegung ergebenden Gefährdungen (insbesondere bei Weichendurchfahrten und möglichen Schnellbremsungen) ein ausreichend sicherer Stand möglich ist. Während der Fahrt darf nur oberflächlich sichtbarer Müll eingesammelt werden.

Für das Sammeln von Spritzen müssen Sie geeignete Hilfsmittel (z. B. durchstichsichere Behältnisse) und PSA (z. B. Handschuhe) zur Verfügung stellen.

Je nach Anforderung in Ihrem Unternehmen müssen Sie prüfen, ob weitere Regelungen im Umgang mit Müll zu treffen sind.