DGUV Information 202-112 - Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule Hinweise zur ergonomischen Gestaltung

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Abschnitt 2.1 - 2.1 Besondere Anforderungen an die Beleuchtung

Voraussetzung für ermüdungsarmes Arbeiten in Vorbereitungs- bzw. Unterrichtsräumen sind ausreichend Tageslicht sowie bei Bildschirmarbeit eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux (lx) an den Arbeitsplätzen. Für Menschen mit Seheinschränkungen haben sich höhere Beleuchtungsstärken bewährt, zumal diese auch eine positive Wirkung auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden haben können.

Störende Blendungen, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder Reflexion von Sonneneinstrahlungen, sind zu vermeiden. Dafür empfiehlt sich ein außen anliegender Sonnenschutz, wie z. B. Jalousien, da dadurch auch gleichzeitig ein übermäßiger Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung verhindert werden kann (siehe dazu auch DGUV Information 215-444 "Sonnenschutz im Büro"). Eine zusätzliche Innenverschattung gewährleistet blendungsfreie Arbeitsbedingungen für den Fall, dass die in der Regel Sonne-Wind-gesteuerten Jalousien bei Wind oder/und Frost nicht einsatzbereit sind. Die Blickrichtung am Arbeitsplatz auf z. B. den Bildschirm sollte möglichst parallel zu Fensterflächen geplant werden.

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Abb. 1
Jalousie mit unterschiedlich einstellbaren Lamellen

Bei der künstlichen Beleuchtung ist zu beachten, dass diese ebenfalls möglichst gleichmäßig den Raum aufhellt. So muss im Umfeld der mit 500 lx beleuchteten Computerarbeitsplätze eine mittlere Beleuchtungsstärke von mindestens 300 lx vorliegen. Empfehlenswert ist, den gesamten Raum mit 500 lx auszuleuchten, um eine flexible Anordnung von Arbeitsplätzen zu ermöglichen. Spiegelungen auf den Bildschirmen sind zu vermeiden. Bewährt hat sich eine indirekte Beleuchtung mit Direktlichtanteil. Die künstliche Beleuchtung muss einen Farbwiedergabeindex von mindestens Ra = 80 aufweisen. Dieser wird in der Regel auf der Verpackung des Leuchtmittels angegeben. Empfehlenswert sind neutralweiße Leuchtmittel (ca. 4000 Kelvin).

Die ausgewählten Arbeitsflächen sollten Reflexionsgrade im Bereich von 0,15 bis 0,75 sowie Glanzgrade von matt bis seidenmatt aufweisen. Für Raumbegrenzungsflächen (Wände, Decken, Böden) sind folgende Reflexionsgrade empfehlenswert:

Decke: 0,7 bis 0,9

Wände: 0,5 bis 0,8

Boden: 0,2 bis 0,4

g_bu_1683_as_4.jpgBeleuchtung
  • mindestens 500 lx und ausreichend Tageslicht

  • gleichmäßige Verteilung im Raum

  • Lichtschutzvorrichtungen an den Fenstern

  • Sonnenschutz außen

  • keine Reflexion auf Bildschirmoberflächen