DGUV Information 202-112 - Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule Hinweise zur ergonomischen Gestaltung

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Abschnitt 2 - 2 Räume und Arbeitsplätze

Bei der Einrichtung von Computer- und Klassenräumen sowie Arbeitsbereichen der Lehrkräfte in Vorbereitungsräumen und deren Ausstattung mit digitalen Medien ist auf eine barrierefreie Gestaltung zu achten, um allen Personen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass alle am Schulleben Beteiligten die Schule und die entsprechenden Räume jederzeit ohne fremde Hilfe und besondere Erschwernis auffinden und nutzen können. Gegebenenfalls sind für bewegungseingeschränkte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Dritte, die auf Rollstühle, Gehhilfen oder ähnliches angewiesen sind, Anpassungen in Bezug auf das Mobiliar, die Einrichtung und/oder Anordnung der Arbeitsmittel erforderlich. Bei der Ausstattung mit digitalen Medien ist im Vorfeld zu überlegen, ob die Geräte aufgrund von Beeinträchtigungen der Nutzerinnen und Nutzer besondere Anforderungen erfüllen müssen. So können z. B. Brailletastaturen oder Geräte mit der Möglichkeit der Sprachein- und -ausgabe die Nutzung für Menschen mit z. B. Sehbehinderung oder motorischen Einschränkungen erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Kopfhörer mit angenehmem Tragekomfort begünstigen die akustische Aufnahme und verhindern die Störung der Mitlernenden. Auch die Überlegungen zum Betriebssystem und zu Programmen/Apps sollten von der Frage nach den nutzenden Personen und den sich daraus ergebenden Anforderungen geleitet sein.

Die folgenden Kapitel beschreiben besondere Anforderungen an die räumlichen Bedingungen, die die grundlegenden Anforderungen und Vorschriften in Schulen ergänzen und für Unterrichtsräume erforderlich sind, wenn regelmäßig mit digitalen Medien im Unterricht gearbeitet wird.

Zusätzlich zu den Anforderungen an eine geeignete Raumgestaltung und eine gute Akustik (siehe DGUV Regel 102-601 "Branche Schule") erhöhen sich beim Arbeiten mit digitalen Medien die Anforderungen an die Beleuchtung, an das Mobiliar sowie an die Art und Ausführung der Stromversorgung und der Infrastruktur des Datennetzwerks (LAN-Anschlüsse oder WLAN-Hotspots).