DGUV Information 202-112 - Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule Hinweise zur ergonomischen Gestaltung

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Abschnitt 3.5 - 3.5 Beamer

Die Auflösung eines Beamers sollte mindestens bei 1280 x 720 Pixel liegen bei einem Seitenverhältnis von 16:9. Der potenzielle Lichtstrom, aus dem sich die Helligkeit ergibt, sollte mindestens 3500 ANSI-Lumen betragen. Generell gilt, je größer der Raum ist, desto mehr Lumen sind angebracht. Um eine Sichtbeeinträchtigung durch Sonneneinstrahlung zu vermeiden, sollten Verschattungsmöglichkeiten im Raum vorhanden sein. Die Lautstärke des Lüfters sollte unter 30 Dezibel liegen. Es empfiehlt sich, einen Beamer mit einer kurzen Nachlaufzeit zu wählen, um die Lampe nach dem Ausschalten möglichst schnell abzukühlen.