DGUV Information 215-443 - Akustik im Büro Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Einrichtung

8.3.1 Schallabsorbierende Möbeloberflächen

Möbeloberflächen wie zum Beispiel Schranktüren, Seiten- und Rückwände können schallabsorbierend gestaltet sein. Schallabsorbierende Möbeltüren und Rollläden bestehen meist aus gelochten oder geschlitzten Materialien, die mit schallabsorbierenden Schichten und/oder Vliesen hinterlegt sind. Seiten- und Rückwände werden in der Regel mit schallabsorbierenden Materialien belegt.

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Abb. 22
Schallabsorbierende Möbeloberflächen

8.3.2 Stellwände

Stellwände können sowohl eine schallschirmende als auch eine schallabsorbierende Wirkung haben.

Damit Stellwände eine schallschirmende Wirkung haben, sollte sich eine schalldämmende Lage mit einer flächenbezogenen Mindestmasse von 10 kg/m2 im Inneren der Stellwand befinden. Außerdem müssen sie in Höhe und Breite ausreichend dimensioniert sein (siehe Abschnitt 3.8).

Um zusätzlich eine schallabsorbierende Wirkung zu erzielen, können Stellwände ein- oder beidseitig mit einer geeigneten Auflage belegt sein. Stellwände können auch transparent oder transluzent sein und beispielsweise aus mikroperforierten Folien, Kunstglas oder Wabenstrukturen bestehen.

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Abb. 23
Schallabsorbierende und schallschirmende Stellwände

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Abb. 24
Schallabsorbierende und schallschirmende Stellwände

8.3.3 Sitzmöbel

Auch Sitzmöbel wie zum Beispiel Loungemöbel und andere größere Ensembles können zur Schallabsorption und bei entsprechender Gestaltung zur Schallabschirmung beitragen.

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Abb. 25
Schallabsorbierendes Sitzmöbel

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Abb. 26
Schallabsorbierendes Sitzmöbel mit schallschirmender Wirkung