Abschnitt 4.1 - 4 Funktionsträger
4.1 Atemschutzgerättragende Person
4.1.1 Allgemeines
Eine atemschutzgerättragende Person setzt zum Schutz der Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät ein.
Die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, der die sichere Handhabung und Bedienung des Atemschutzgerätes vermittelt. Tätigkeitsbezogene Belastungsübungen sollen die atemschutzgerättragende Person in ähnlicher Stärke beanspruchen wie die unter Atemschutz durchzuführenden Tätigkeiten. Werden bei den Tätigkeiten üblicherweise noch weitere persönliche Schutzausrüstungen eingesetzt, sind diese ebenfalls in die Gewöhnungsübung mit einzubeziehen.
Bei gas- und/oder partikelfiltrierenden Halbmasken kann die Ausbildung auch durch Unterweisende im Atemschutz erfolgen.
Vor dem Einsatz im Betrieb muss eine betriebsspezifische Unterweisung erfolgen, die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, organisatorische und gerätespezifische Aspekte beinhaltet.
Dazu gehören z. B.:
Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
Entsorgung
Merkmale zur Rückführung in die Instandhaltung (z. B. nach Gebrauch, Beschädigung, abgelaufene Wartungsfristen)
Überprüfung des Dichtsitzes mit den im Betrieb eingesetzten Atemanschlüssen
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
Kombination mit anderer PSA
belastungsbezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
4.1.2 Ausbildungsvoraussetzungen
der Tätigkeit angemessene geistige und charakterliche Eignung
körperliche Eignung
bei Rettungsaufgaben: Eignungsuntersuchung und Ersthelfer-Ausbildung
je nach Atemschutzgerätetyp: arbeitsmedizinische Vorsorge
4.1.3 Dauer der Ausbildung und Unterweisung
Tabelle 1
Dauer der Ausbildung und Unterweisung von atemschutzgerättragenden Personen
Atemschutzgerätetyp | Ausbildung | Unterweisung |
---|---|---|
partikelfiltrierende Halbmasken (FFP) | 1 LE | 1 LE |
gasfiltrierende Halbmasken gas- und partikelfiltrierende Halbmasken | 1,5 LE | 1 LE |
Voll-, Halb- oder Viertelmasken mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter Voll-, Halb- oder Viertelmasken sowie Helm oder Haube mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung | 4 LE | 2 LE |
Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte ohne Rettungsaufgaben | 8 LE | 2 LE |
Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte mit Rettungsaufgaben | 20 LE | 2 LE b |
Regenerationsgeräte | 20 LE | 3 LE b |
Atemschutzanzüge als Atemanschluss | + 4 LE a | + 2 LE a |
Selbstretter filtrierend Selbstretter isolierend | 1 LE | 1 LE |
1 Lehreinheit (LE) = 45 Minuten
4.1.4 Ausbildung
4.1.4.1 Atemschutzgeräte für Arbeitseinsätze und Rettungsaufgaben
Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.
Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:
Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen
Zweck des Atemschutzes
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten
Einteilung der Atemschutzgeräte 1
Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung
psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung 5
Wahrnehmen des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes) 12
Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter 2
Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung 5
Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen (Rettungskonzept) 1
zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)
Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt 1
Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen 5
Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
ggf. Lagerung und Transport
ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen
Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen:
Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
Anlegen des Atemschutzgerätes
Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen
tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen
ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen
Werden Rettungsaufgaben wahrgenommen, sind die folgenden praktischen Ausbildungsinhalte Pflicht. Werden keine Rettungsaufgaben wahrgenommen, kann die praktische Ausbildung um die genannten Themen erweitert werden:
Kommunikationsübung (z. B. Benutzung von Funkgeräten)
Rückwegsicherung
Orientierungsübung (z. B. Absuchen und Kennzeichnen von Räumen)
Übung unter erhöhter psychischer und physischer Belastung (z. B. in einer Atemschutzübungsanlage mit verminderter Sicht, räumlicher Enge, Lärm, Hitze)
Retten von Personen mit Einsatz von Rettungsgeräten (z. B. zusätzliches Atemschutzgerät, Rettungshubgerät)
Atemschutzanzüge als Atemanschluss setzen die sichere Handhabung der Atemluftversorgungseinheit (z. B. Gebläseeinheit mit Filter, Druckluftversorgung) voraus.
Folgende theoretische Themen bzgl. des Atemschutzanzuges sind in einer aufbauenden Ausbildung zu vermitteln:
Informationen der Herstellerfirmen
arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)
psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten
belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter
ggf. Mehrfachgebrauch und Wiedergebrauch
Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)
Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen (Rettungskonzept)
ggf. Lagerung und Transport
ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen
Die praktische Ausbildung zur Handhabung des Atemschutzanzuges sollte im Vordergrund stehen.
Dabei sind folgende Schwerpunkte zu setzen:
Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
Anlegen und Ablegen des Atemschutzanzuges
tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit der Kombination aus Atemschutzanzug und -gerät sowie bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA
Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen
ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen
ggf. Kommunikationsübung (z. B. Benutzung von Funkgeräten)
Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)
4.1.4.2 Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung
Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten für Flucht und Selbstrettung sind spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.
Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:
Informationen der Herstellerfirmen
Zweck des Atemschutzes
Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus (Ausschlusskriterium), Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte
Einteilung der Atemschutzgeräte
Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte
Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)
gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung
Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt 1
Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler
Lagerung und Transport
Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen:
Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes
Anlegen des Atemschutzgerätes
Gewöhnungsübung
4.1.5 Jährliche Unterweisung
Die Themen sind in Abhängigkeit von z. B.
den verwendeten Atemschutzgerätetypen,
der Häufigkeit des Einsatzes der Atemschutzgeräte,
der betrieblichen Situation, in der Atemschutzgeräte benutzt werden,
möglichen Fehlanwendungen,
Unfallgeschehen beim Einsatz von Atemschutzgeräten
auszuwählen.
Bestandteil muss eine praktische Übung sein. Auf die Wiederholung der praktischen Übung kann verzichtet werden, wenn die Atemschutzgeräte häufig, etwa monatlich, benutzt werden und eine Fehlanwendung sicher ausgeschlossen werden kann.
Werden Rettungsaufgaben wahrgenommen, so muss die Unterweisung halbjährlich durchgeführt werden.
Werden Atemschutzanzüge als Atemanschlüsse verwendet, so kommen die angegebenen Zeiten zusätzlich zum verwendeten Funktionsteil hinzu.
Bei Rettungsaufgaben sind die atemschutzgerättragenden Personen halbjährlich im angegebenen Zeitumfang zu unterweisen.
entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP)
entfällt bei isolierendem Atemschutz
entfällt bei Selbstrettern
entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP)