DGUV Grundsatz 312-190 - Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz

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Abschnitt 4.1 - 4 Funktionsträger
4.1 Atemschutzgerättragende Person

4.1.1 Allgemeines

Eine atemschutzgerättragende Person setzt zum Schutz der Gesundheit in einer schadstoffhaltigen oder sauerstoffarmen Atmosphäre ein Atemschutzgerät ein.

Die Ausbildung von atemschutzgerättragenden Personen gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, der die sichere Handhabung und Bedienung des Atemschutzgerätes vermittelt. Tätigkeitsbezogene Belastungsübungen sollen die atemschutzgerättragende Person in ähnlicher Stärke beanspruchen wie die unter Atemschutz durchzuführenden Tätigkeiten. Werden bei den Tätigkeiten üblicherweise noch weitere persönliche Schutzausrüstungen eingesetzt, sind diese ebenfalls in die Gewöhnungsübung mit einzubeziehen.

Bei gas- und/oder partikelfiltrierenden Halbmasken kann die Ausbildung auch durch Unterweisende im Atemschutz erfolgen.

Vor dem Einsatz im Betrieb muss eine betriebsspezifische Unterweisung erfolgen, die arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene, organisatorische und gerätespezifische Aspekte beinhaltet.

Dazu gehören z. B.:

  • Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens

  • Entsorgung

  • Merkmale zur Rückführung in die Instandhaltung (z. B. nach Gebrauch, Beschädigung, abgelaufene Wartungsfristen)

  • Überprüfung des Dichtsitzes mit den im Betrieb eingesetzten Atemanschlüssen

  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe

  • Kombination mit anderer PSA

  • belastungsbezogene Gebrauchsdauerbegrenzung

4.1.2 Ausbildungsvoraussetzungen

  • der Tätigkeit angemessene geistige und charakterliche Eignung

  • körperliche Eignung

  • bei Rettungsaufgaben: Eignungsuntersuchung und Ersthelfer-Ausbildung

  • je nach Atemschutzgerätetyp: arbeitsmedizinische Vorsorge

4.1.3 Dauer der Ausbildung und Unterweisung

Tabelle 1
Dauer der Ausbildung und Unterweisung von atemschutzgerättragenden Personen

AtemschutzgerätetypAusbildungUnterweisung
partikelfiltrierende Halbmasken (FFP)1 LE1 LE
gasfiltrierende Halbmasken gas- und partikelfiltrierende Halbmasken1,5 LE1 LE
Voll-, Halb- oder Viertelmasken mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter
Voll-, Halb- oder Viertelmasken sowie Helm oder Haube mit Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter mit Gebläseunterstützung
4 LE2 LE
Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte ohne Rettungsaufgaben 8 LE2 LE
Frischluft- und Druckluft-Schlauchgeräte und Behältergeräte mit Rettungsaufgaben 20 LE2 LE b
Regenerationsgeräte20 LE3 LE b
Atemschutzanzüge als Atemanschluss+ 4 LE a+ 2 LE a
Selbstretter filtrierend Selbstretter isolierend1 LE1 LE

1 Lehreinheit (LE) = 45 Minuten

4.1.4 Ausbildung

4.1.4.1 Atemschutzgeräte für Arbeitseinsätze und Rettungsaufgaben

Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten sind umfangreiches Wissen und spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.

Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:

  • Regelwerke zum Atemschutz, Informationen der Herstellerfirmen

  • Zweck des Atemschutzes

  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe

  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus, Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte

  • arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)

  • Kenntnisse über die Voraussetzung zum Tragen von Atemschutzgeräten, eigenverantwortliches Erkennen von Ausschlusskriterien für den Gebrauch von Atemschutzgeräten

  • Einteilung der Atemschutzgeräte 1

  • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte, Schutzniveau und Schutzwirkung

  • psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten

  • Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)

  • belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung 5

  • Wahrnehmen des Gasfilterdurchbruchs (Beeinträchtigung bei Störung des Geruchs- und Geschmackssinnes) 12

  • Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter 2

  • Mehrfachgebrauch, Wiedergebrauch sowie kurzzeitige Lagerung 5

  • Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen (Rettungskonzept) 1

  • zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)

  • Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt 1

  • Erfordernis der Anpassungsüberprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen 5

  • Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler

  • ggf. Lagerung und Transport

  • ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen

Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  • Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes

  • Anlegen des Atemschutzgerätes

  • Durchführung der Dichtsitzprüfung bei geschlossenen Atemanschlüssen

  • tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit dem Atemschutzgerät und bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA

  • Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)

  • ggf. Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen

  • ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen

Werden Rettungsaufgaben wahrgenommen, sind die folgenden praktischen Ausbildungsinhalte Pflicht. Werden keine Rettungsaufgaben wahrgenommen, kann die praktische Ausbildung um die genannten Themen erweitert werden:

  • Kommunikationsübung (z. B. Benutzung von Funkgeräten)

  • Rückwegsicherung

  • Orientierungsübung (z. B. Absuchen und Kennzeichnen von Räumen)

  • Übung unter erhöhter psychischer und physischer Belastung (z. B. in einer Atemschutzübungsanlage mit verminderter Sicht, räumlicher Enge, Lärm, Hitze)

  • Retten von Personen mit Einsatz von Rettungsgeräten (z. B. zusätzliches Atemschutzgerät, Rettungshubgerät)

Atemschutzanzüge als Atemanschluss setzen die sichere Handhabung der Atemluftversorgungseinheit (z. B. Gebläseeinheit mit Filter, Druckluftversorgung) voraus.

Folgende theoretische Themen bzgl. des Atemschutzanzuges sind in einer aufbauenden Ausbildung zu vermitteln:

  • Informationen der Herstellerfirmen

  • arbeitsmedizinische Vorsorge (Arten der Vorsorge, Gruppeneinteilung)

  • psychologische und physiologische Belastung und Beanspruchung durch Atemschutzgeräte in Abhängigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten

  • belastungsbezogene und gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung

  • Einsatzgrenzen von Filtern, Austausch verbrauchter Filter

  • ggf. Mehrfachgebrauch und Wiedergebrauch

  • Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler

  • zusätzliche Gefährdungen bei Rettungsaufgaben (z. B. explosionsfähige Atmosphäre, elektrischer Strom, heiße Oberflächen, bewegliche Teile, magnetische Felder)

  • Maßnahmen zur Sicherung von atemschutzgerättragenden Personen (Rettungskonzept)

  • ggf. Lagerung und Transport

  • ggf. Informationen aus branchenspezifischen Regelungen

Die praktische Ausbildung zur Handhabung des Atemschutzanzuges sollte im Vordergrund stehen.

Dabei sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  • Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes

  • Anlegen und Ablegen des Atemschutzanzuges

  • tätigkeitsbezogene Gewöhnungsübung mit der Kombination aus Atemschutzanzug und -gerät sowie bei Bedarf in Kombination mit anderer PSA

  • Verhalten nach dem Auslösen der Warneinrichtungen sowie bei Funktionsstörungen

  • ggf. richtiger Umgang mit Druckluftzuführungsschläuchen

  • ggf. Kommunikationsübung (z. B. Benutzung von Funkgeräten)

  • Verhalten in Notsituationen (z. B. Atemkrise, Abgeben von Notfallmeldungen)

4.1.4.2 Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung

Für die sichere Benutzung von Atemschutzgeräten für Flucht und Selbstrettung sind spezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis notwendig.

Hierfür müssen grundsätzlich die folgenden theoretischen Inhalte vermittelt werden:

  • Informationen der Herstellerfirmen

  • Zweck des Atemschutzes

  • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe

  • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus (Ausschlusskriterium), Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte

  • Einteilung der Atemschutzgeräte

  • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Atemschutzgeräte

  • Kombination mit anderer PSA (z. B. gegenseitige Beeinflussung der Schutzwirkung, geänderte Belastung)

  • gerätebezogene Gebrauchsdauerbegrenzung

  • Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt 1

  • Verhalten während des Gebrauchs, mögliche Gebrauchsfehler

  • Lagerung und Transport

Bei der praktischen Ausbildung sind folgende Schwerpunkte zu setzen:

  • Sicht- und Funktionsprüfung sowie Inbetriebnahme des Atemschutzgerätes

  • Anlegen des Atemschutzgerätes

  • Gewöhnungsübung

4.1.5 Jährliche Unterweisung

Die Themen sind in Abhängigkeit von z. B.

  • den verwendeten Atemschutzgerätetypen,

  • der Häufigkeit des Einsatzes der Atemschutzgeräte,

  • der betrieblichen Situation, in der Atemschutzgeräte benutzt werden,

  • möglichen Fehlanwendungen,

  • Unfallgeschehen beim Einsatz von Atemschutzgeräten

auszuwählen.

Bestandteil muss eine praktische Übung sein. Auf die Wiederholung der praktischen Übung kann verzichtet werden, wenn die Atemschutzgeräte häufig, etwa monatlich, benutzt werden und eine Fehlanwendung sicher ausgeschlossen werden kann.

Werden Rettungsaufgaben wahrgenommen, so muss die Unterweisung halbjährlich durchgeführt werden.

Werden Atemschutzanzüge als Atemanschlüsse verwendet, so kommen die angegebenen Zeiten zusätzlich zum verwendeten Funktionsteil hinzu.

Bei Rettungsaufgaben sind die atemschutzgerättragenden Personen halbjährlich im angegebenen Zeitumfang zu unterweisen.

entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP)

entfällt bei isolierendem Atemschutz

entfällt bei Selbstrettern

entfällt bei partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP)