Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz
(DGUV Grundsatz 312-190)
Grundsatz
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: März 2021
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeines | 3 |
Funktionsträger | 4 |
Atemschutzgerättragende Person | 4.1 |
Allgemeines | 4.1.1 |
Ausbildungsvoraussetzungen | 4.1.2 |
Dauer der Ausbildung und Unterweisung | 4.1.3 |
Ausbildung | 4.1.4 |
Jährliche Unterweisung | 4.1.5 |
Befähigte Person für die Wartung von Atemschutzgeräten | 4.2 |
Allgemeines | 4.2.1 |
Ausbildungsvoraussetzungen | 4.2.2 |
Dauer der Aus- und Fortbildung | 4.2.3 |
Ausbildung | 4.2.4 |
Fortbildung | 4.2.5 |
Unterweisende im Atemschutz | 4.3 |
Allgemeines | 4.3.1 |
Ausbildungsvoraussetzungen | 4.3.2 |
Dauer der Aus- und Fortbildung | 4.3.3 |
Ausbildung | 4.3.4 |
Fortbildung | 4.3.5 |
Ausbildende im Atemschutz | 4.4 |
Allgemeines | 4.4.1 |
Ausbildungsvoraussetzungen | 4.4.2 |
Dauer der Aus- und Fortbildung | 4.4.3 |
Ausbildung | 4.4.4 |
Fortbildung | 4.4.5 |
Atemschutzkoordinierende | 4.5 |
Allgemeines | 4.5.1 |
Ausbildungsvoraussetzungen | 4.5.2 |
Dauer der Aus- und Fortbildung | 4.5.3 |
Ausbildung | 4.5.4 |
Fortbildung | 4.5.5 |
Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen | 5 |
Anhang | 6 |
Musterbescheinigung | 6.1 |
Literaturverzeichnis | 7 |
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln | 7.1 |
DGUV Regelwerke für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit | 7.2 |
Normen | 7.3 |
Vorbemerkung
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert im § 31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln".
Der vorliegende DGUV Grundsatz konkretisiert als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Ausbildungsvoraussetzungen, -inhalte und -umfänge sowie Maßnahmen für den Qualifikationserhalt, die für die Funktionsträger im Atemschutz notwendig sind, und beschreibt die Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen.
Die Einteilung und Kennzeichnung von Atemschutzgeräten, die Auswahl geeigneter Atemschutzgeräte, die Atemschutzgerätetypen sowie deren Benutzung sind dagegen in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zu finden.
Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.