DGUV Grundsatz 312-190 - Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz

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Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz
(DGUV Grundsatz 312-190)

Grundsatz

g_bu_1623_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: März 2021

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeines3
Funktionsträger4
Atemschutzgerättragende Person4.1
Allgemeines4.1.1
Ausbildungsvoraussetzungen4.1.2
Dauer der Ausbildung und Unterweisung4.1.3
Ausbildung4.1.4
Jährliche Unterweisung4.1.5
Befähigte Person für die Wartung von Atemschutzgeräten4.2
Allgemeines4.2.1
Ausbildungsvoraussetzungen4.2.2
Dauer der Aus- und Fortbildung4.2.3
Ausbildung4.2.4
Fortbildung4.2.5
Unterweisende im Atemschutz4.3
Allgemeines4.3.1
Ausbildungsvoraussetzungen4.3.2
Dauer der Aus- und Fortbildung4.3.3
Ausbildung4.3.4
Fortbildung4.3.5
Ausbildende im Atemschutz4.4
Allgemeines4.4.1
Ausbildungsvoraussetzungen4.4.2
Dauer der Aus- und Fortbildung4.4.3
Ausbildung4.4.4
Fortbildung4.4.5
Atemschutzkoordinierende4.5
Allgemeines4.5.1
Ausbildungsvoraussetzungen4.5.2
Dauer der Aus- und Fortbildung4.5.3
Ausbildung4.5.4
Fortbildung4.5.5
Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen5
Anhang6
Musterbescheinigung6.1
Literaturverzeichnis7
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln7.1
DGUV Regelwerke für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit7.2
Normen7.3

Vorbemerkung

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert im § 31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln".

Der vorliegende DGUV Grundsatz konkretisiert als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Ausbildungsvoraussetzungen, -inhalte und -umfänge sowie Maßnahmen für den Qualifikationserhalt, die für die Funktionsträger im Atemschutz notwendig sind, und beschreibt die Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen.

Die Einteilung und Kennzeichnung von Atemschutzgeräten, die Auswahl geeigneter Atemschutzgeräte, die Atemschutzgerätetypen sowie deren Benutzung sind dagegen in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" zu finden.

Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.