Anlage 12 - Handsignale beim Einweisen
Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich zu vergewissern, dass einweisende Personen in der Anwendung der Handsignale unterwiesen sind und sie auch kennen.
Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich zu vergewissern, dass einweisende Personen in der Anwendung der Handsignale unterwiesen sind und sie auch kennen.