DGUV Information 206-031 - Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung

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Abschnitt 1 - Warum diese Orientierungshilfe?

Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden zu erhalten oder wiederherzustellen ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Dies gilt sowohl betriebs- und volkswirtschaftlich als auch sozialpolitisch. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des schon spürbaren Fachkräftemangels ist dies ein immer wichtiger werdendes Handlungsfeld.

Für Sie als Unternehmerin oder Unternehmer ist die Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. Das gilt auch für Beschäftigte mit vorübergehenden oder dauerhaften krankheitsbedingten Einschränkungen. Genau an diesem Punkt setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an. Kernanliegen des BEMs ist es, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, eine Wiedereingliederung zu erreichen und Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.

BEM wurde bereits im Jahr 2004 etabliert. Arbeitgebende müssen BEM seitdem verpflichtend anbieten, sofern Beschäftigte in einem 12-Monats-Zeitraum länger als sechs Wochen wiederholt oder am Stück arbeitsunfähig waren. Die Annahme des BEM-Angebots durch die beschäftigte Person ist freiwillig.

Ungeachtet der gesetzlichen Regelung wirft BEM in Betrieben immer noch Fragen auf, die oft dazu führen, dass BEM-Verfahren nicht oder nicht hinreichend umgesetzt werden. Die gesetzliche Unfallversicherung und ihre Träger erachten es als wichtige Aufgabe, ihre Mitglieder bei der Umsetzung des BEMs zu unterstützen.

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Diese Orientierungshilfe soll dazu beitragen. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe des Sachgebietes Beschäftigungsfähigkeit im Fachbereich Gesundheit im Betrieb der DGUV erarbeitet und richtet sich in erster Linie an Arbeitgebende. Diese sind für die Umsetzung des BEMs im Betrieb verantwortlich. Darüber hinaus finden auch andere am Verfahren Beteiligte (z. B. BEM-berechtigte Personen, betriebliche Interessenvertretungen, BEM-Beauftragte) wertvolle Anregungen.

Prägnante Hinweise und Tipps sollen insbesondere Kleinbetrieben helfen, das BEM umzusetzen.

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Tipp: Sie möchten wissen, wie Ihr Unfallversicherungsträger Sie in Sachen BEM unterstützen kann? Fragen Sie dort nach! Eine Auflistung aller Unfallversicherungsträger finden Sie auf www.dguv.de unter "Wir über uns" > "Mitglieder".

BEM ist dann erfolgreich, wenn es nachhaltig hilft, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Schon mit geringem organisatorischem Aufwand und externer Unterstützung bei Bedarf kann man gute Resultate erzielen.

Auch eine proaktive bzw. wertschöpfende Kultur der Prävention trägt zum Erfolg Ihres BEMs bei.