DGUV Information 206-031 - Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM Orientierungshilfe für die praktische Umsetzung

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Abschnitt 9 - Wie geht es nach dem BEM weiter?

Zur Überprüfung der Wirksamkeit des BEMs empfiehlt es sich, anonymisierte Daten aus den BEM-Verfahren auszuwerten. Bei der Festlegung von Kennzahlen sind die betrieblichen Interessenvertretungen zu beteiligen. Weiterhin kann es in Ihrem Betrieb neben der reinen Auswertung von Arbeitsunfähigkeitsdaten hilfreich sein, die einzelnen Arbeitsbereiche und die Altersstruktur der erkrankten Personen zu analysieren. Beachten Sie immer auch die Schnittstellen des BEMs zur betrieblichen Prävention bei der Arbeit (z. B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement).

Erfahrungen und Ergebnisse aus den einzelnen BEM-Verfahren können Ihnen wichtige Hinweise zur Vorbeugung künftiger Ausfallzeiten liefern und sollten daher regelmäßig und systematisch ausgewertet werden. Rückmeldungen der Teilnehmenden nach Abschluss oder Abbruch des BEMs können dazu beitragen, den BEM-Prozess in Ihrem Betrieb stetig zu verbessern.

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Tipp: Überprüfen Sie auch das BEM-Verfahren an sich. Was hat gut geklappt? Was ist verbesserungsbedürftig? Passen Sie das Verfahren erforderlichenfalls an!
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Immer wieder geht es im Rahmen von BEM um individuelle Einschränkungen, Möglichkeiten und Maßnahmen. Behalten Sie im Blick, dass auch die Chance besteht, aus individuellen BEM-Maßnahmen Ableitungen zum Wohle der gesamten Belegschaft zu realisieren. Eine Hebehilfe ist beispielsweise nicht nur für Beschäftigte von Vorteil, die nach einer längeren Ausfallzeit aufgrund von Rückenproblemen an den Arbeitsplatz zurückkehren. Solch eine technische Einrichtung kann auch dazu beitragen, die Belastungen der Beschäftigten zu verringern, welche bislang noch keine Probleme mit dem Muskel-Skelett-System hatten.

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Tipp: Denken Sie auch daran, die Beteiligungsquote am BEM systematisch zu erfassen. Sie ist ein wertvolles Indiz bei der Klärung der Frage, ob Ihre Beschäftigten BEM als attraktives Angebot wahrnehmen. Beachten Sie aber: Berechtigte Personen können viele Gründe für die Ablehnung von BEM haben - auch, dass sie tatsächlich keine Unterstützung bei der Überwindung und Prävention von Arbeitsunfähigkeiten benötigen.