DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks

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Abschnitt 5 - Gefährdungsbeurteilung

Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen zur Sicherstellung der Ersten Hilfe ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz; § 3 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"), die in der Verantwortung der Unternehmensleitung liegt. Dabei müssen speziell in Offshore-Windparks und bei Windenergieanlagen die ggf. weit entlegenen Standorte, das Auftreten widriger Wetterbedingungen und die Weitläufigkeit der Windparks sowie die häufig langen Rettungszeiten im Notfall berücksichtigt werden.

Tätigkeiten in Windparks bergen aufgrund der speziellen Risiken und Rahmenbedingungen erhöhte Unfall- und Gesundheitsgefahren. Besondere Bedingungen wie der Aufenthalt der Beschäftigten 24/7 in Offshore-Windparks oder spezielle Tätigkeiten, wie z. B. Taucharbeiten, bedürfen einer besonderen Gefährdungsbeurteilung und entsprechender Maßnahmen.

Rettung, die im städtischen Raum meist nur kurze Zeit erfordert, kann im Windenergiebereich einen deutlich längeren Zeitraum bedeuten, den es zu überbrücken gilt. Diese spezifischen Rahmenbedingungen müssen in die personellen, materiellen und organisatorischen Planungen der Notfallmaßnahmen einfließen. Durch entsprechende Maßnahmen sind im Rahmen des Möglichen und der Verhältnismäßigkeit diese signifikanten Nachteile zu minimieren. Außerdem müssen auch die unterschiedlichen Gefährdungen beachtet werden, die beispielsweise während der Bauphase oder der reinen Betriebsphase auftreten. Gleiches gilt auch für mögliche Notfallorte, z. B. in Offshore-Windparks auf einer WEA oder einer Umspannplattform, sowie in Onshore-Windparks auf weit entfernten, schlecht erreichbaren WEAn bei Arbeiten mit hohem Unfall-Gefährdungspotential.

Gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin bei der Gefährdungsbeurteilung und der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb einzubeziehen. Diese beraten die betroffenen Unternehmen zu Inhalten und Umfang der erforderlichen Ersthelfer- Weiterbildung und zur Auswahl der geeigneten Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen.

Hinweise:

Hinweise zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung enthalten die Technische Regel für Betriebssicherheit "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" (TRBS 1111), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung" und können der DGUV Information 203-007 "Windenergieanlagen" in jeweils aktueller Fassung entnommen werden.

Maßnahmen können aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung, beispielsweise in Offshore-Windparks entsprechend der folgenden Tabelle 1, abgeleitet werden. Betriebsspezifische Besonderheiten müssen aber zwingend berücksichtigt werden. Die Verantwortung liegt bei der Leitung des Unternehmens. Sie hat dafür zu sorgen, dass die Abstimmung mit allen Beteiligten, insbesondere Betriebsarzt oder -ärztin, Sicherheitsfachkraft und Arbeitnehmervertretung, erfolgt. Dieses schließt bezüglich Erste Hilfe die externen Stellen, wie beauftragte (betriebliche) Rettungsdienste, Notfallleitstellen und Telenotarzt-Zentralen ein.

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Abb. 1
Offshore-Windpark: Errichter- und Versorgungsschiffe, Plattform, WEA

Tabelle 1
Exemplarische Maßnahmen aufgrund des Risikos und der Personenzahl in Offshore-Windparks (die empfohlene Zahl der EH-WE ergibt sich aus den Hinweisen auf Seite 11)

Risikohoch
z.B. (Rück-)Bauarbeiten Großkomponententausch Neuinstallation
Mobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan TelekonsultationNotärztliche Ausstattung Notarzt/-ärztin im OWP (insbesondere bei besonders Gefahr-geneigte Tätigkeiten)
erhöht
z.B. Rotorarbeiten Arbeiten in großer Höhe Kranarbeiten, AuS
Mobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan Telekonsultation
mittel
z.B. geplante Servicearbeiten Maintenance Montage
Mobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan Telekonsultation
gering
z.B. normale Kontrollarbeiten Betriebsüberwachung
Mobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationMobiler Rettungsrucksack EH-WE TelekonsultationRettungsdienstausstattung RettPers/NotSan Telekonsultation
≤ 34-1011-2425-100> 100
Offshore tätige Personen

Abkürzungen:
RettPers: rettungsdienstliches Fachpersonal;
AuS: Arbeiten unter Spannung
NotSan: Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen
EH-WE: Ersthelfende-Windenergie