DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks

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Abschnitt 2 - Einleitung

Im Zuge der Energiewende in Deutschland haben On- und Offshore-Windenergieanlagen (WEA) an Bedeutung gewonnen. Offshore-Windparks wurden in der Nord- und Ostsee in Betrieb genommen. Auch Onshore-Anlagen stehen manchmal in weit entlegenen Regionen und können dann die Unternehmen vor ungewöhnliche Herausforderungen hinsichtlich Arbeitsschutz und Notfallvorsorge stellen. Die Beschäftigten werden in WEA mit spezifischen Arbeitsbedingungen konfrontiert.

Offshore-Windparks befinden sich bis zu 125 km von der Küste entfernt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Ebenso können Onshore-Windparks nicht selten in weit entlegenen ländlichen Regionen liegen und sind somit für Rettungsdienste schlecht erreichbar. Tätigkeiten in Windparks, z. B. auf WEA oder Umspannplattformen, sind mit erheblichen körperlichen Anstrengungen, Tätigkeiten in großen Höhen, räumliche Enge, Expositionen gegenüber Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienste verbunden.

In Notfallsituationen können Verletzten/Erkrankten wie auch Ersthelfern und Ersthelferinnen extreme körperliche Anstrengungen abverlangt werden und außergewöhnlichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser ausgesetzt sein. Die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes liegt wegen der Weitläufigkeit und erheblicher Entfernungen gerade in Offshore- Windparks zwischen 60 und 90 Minuten und kann sich infolge schlechter Wetterbedingungen auch noch deutlich verlängern. In dieser ungewöhnlich großen Zeitspanne müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, die einer besonderen Qualifizierung der Ersthelfenden bedürfen.

Die Unternehmensleitungen haben die Organisation der Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr entsprechend den Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich zu regeln. In Abstimmung mit den Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes, Rettungsorganisationen und Krankenhäusern müssen auch Notfallrettung und medizinische Versorgung gewährleistet sein.