DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks

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Anlage 1 - Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE)

1.1
Anforderungen an Ausbildungsstellen

Lehrkräfte

Zur qualifizierten Ausbildung in den On- und Offshore-spezifischen Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe benötigen die Lehrkräfte folgende Qualifikation:

Pädagogische Qualifikation

Ausbildung zur Lehrkraft Erste Hilfe entsprechend DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe".

Medizinisch-fachliche Qualifikation

  • aktive rettungsdienstliche Tätigkeit

  • Ausbildungsniveau:

    • rettungsdienstliches Fachpersonal (z. B. Notfallsanitäter) oder

    • Kompetenznachweis in der vorklinischen Notfallversorgung (z. B. Krankenwagenbesatzung), z. B. als Rettungssanitäter oder First Responder (z. B. Feuerwehr)

    • jeweils unter Supervision des kursverantwortlichen Arztes

Weitere Qualifikationen

  • Erfahrung in der Planung und Durchführung von Szenario-basierten Trainings

  • Kenntnisse der on- und offshore-spezifischen Verhältnisse (Umwelt, Anlagen, Rettungskonzepte)

  • Praktische Erfahrung nach Schulung in der Verwendung hier speziell ergänzter Erste-Hilfe-Ausrüstung, z. B. von Tourniquets, supraglottischen Atemwegshilfen

  • Kenntnisse und Erfahrung in Nutzung der Telekonsultation

Beispielhaft vermitteln Grundkurse zu Arbeitsschutzthemen in Windparks diverser Anbieter dem Ausbilder oder der Ausbilderin die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse über persönliche Schutzausrüstungen (PSA), Rettung und sonstige on- bzw. offshore-spezifische Aspekte. Bereits in anderen Zusammenhängen erworbene Kenntnisse (z. B. Ausbildung im Bereich Höhenrettung) können bei entsprechenden Lehrinhalten als gleichwertig angesehen werden.

Lehrgangseinrichtungen

Da die Weiterbildung zum Ersthelfenden-Windenergie die Erste-Hilfe-Grundausbildung als Basis/Voraussetzung erfordert, muss die Ausbildungsstelle die QSEH-Zertifizierung besitzen.

Das Szenario-basierte Training (in einer den Windanlagen vergleichbaren Umgebung, ggf. an einem Offshore-Windpark-Arbeitsplatz) vermittelt Praxisnähe. Beispielsweise sind folgende WEA-spezifische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

  • beengte Räumlichkeiten, Durchstiege, hochgelegene Außenanlagen etc. (z. B. WEA-Bauteile oder vergleichbare Verhältnisse)

  • Bedingungen wie Anlagenbewuchs, Regennässe, Schnee, Reif- und Eisbildung, Kälte oder Hitze, Wind/Sturm etc. auf Außenanlagen

Zusätzliche Demonstrations- und Übungsmaterialien

Erforderliches Material, das über die vorgeschriebene Ausstattung des regulären Erste-Hilfe-Kurses (nach DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe") hinausgeht:

  1. 1.

    AED mit EKG-Anzeige und Übertragungsmöglichkeit (zu Notfall-Leitstelle/Telenotarzt)

  2. 2.

    Beatmungsbeutel incl. Zubehör, Guedeltubus, Pocket Mask, optional supraglottische Atemwegshilfen (wie z. B. Larynxtuben oder Larynxmasken, Ausstattung in der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes, möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt)

  3. 3.

    Ausrüstung für Telekonsultation

  4. 4.

    Pulsoximeter

  5. 5.

    Tourniquet

  6. 6.

    Augenspülflüssigkeit

  7. 7.

    Schmerzmittel (wirkstofffreie Übungsmuster)

  8. 8.

    Schienungsmaterial

  9. 9.

    Material zur HWS-Immobilisation, ggf. Höhenrettungstrage

  10. 10.

    Aktiv wärmende Decke

  11. 11.

    Übungsphantom für Beatmung, AED-Anwendung, Immobilisation

  12. 12.

    geeignete Medien (z. B. Filme).

Bei Teilnehmer- und Teilnehmerinnenübungen sowie Ausbilder- und Ausbilderinnen-demonstrationen sollte nach Abstimmung des Unternehmens mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle (bauart-) gleiches Erste-Hilfe-Material, wie es unternehmensspezifisch auf den On- bzw. Offshore-Anlagen vorgehalten wird, verwendet werden.

Sonstiges

Jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen (siehe Anlage 6). Die Bescheinigung über die Weiterbildung zum Ersthelfer- oder zur Ersthelferin-Windenergie darf jeweils nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmer oder die Teilnehmerin die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt.

Da die Weiterbildungsmaßnahme bei einer nach DGUV Vorschrift 1 ermächtigten Stelle durchgeführt wird, kann zusätzlich eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Aus- bzw. -Fortbildung (9 UE) ausgehändigt werden.

Die Weiterbildung zum Ersthelfer- oder zur Ersthelferin-Windenergie kann auch in der betriebsinternen Verkehrssprache (z. B. Englisch) erfolgen. Die Zahl der Teilnehmer/-innen ist auf maximal 12 Personen pro Kurs zu begrenzen. Das Verhältnis Ausbilder/Ausbilderin zu Teilnehmern/Teilnehmerinnen sollte

  • für die theoretischen Inhalte mindestens 1 zu 12 und

  • für die praktischen Inhalte mindestens 2 zu 12 sein.

1.2
Inhalt und Umfang des Weiterbildungslehrgangs

Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung zum Ersthelfer- oder zur Ersthelferin-Windenergie ist die bereits erfolgte oder in den Kurs integrierte Absolvierung einer betrieblichen Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung. Auf Basis der Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten (UE); siehe auch Seite 11) beinhaltet das Weiterbildungsmodul zusätzliche 18 UE ("add-on Anteil"). Vergleichbare externe Ausbildungen zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin können anerkannt werden (siehe Anlage 5).

Die 18 Weiterbildungs-UE können nach einem Erste-Hilfe-Lehrgang (mit mind. 9 EU) oder einer Erste-Hilfe-Fortbildung gesondert absolviert (zusammen also mind. 27 UE, getrennte Kursform) oder aufeinander abgestimmt, gemeinsam an insgesamt 3 Tagen (kombinierte Kursform, z. B. 2 × 9 UE und 1 × 9 UE = 27 EU) durchgeführt werden.

Wenn die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin bzw. die Fortbildung des Ersthelfers oder der Ersthelferin im Betrieb (9 UE) nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, kann die Weiterbildung mit 18 UE (add-on-Anteil) an 2 Tagen (z. B. mit 2 × 9 UE) komplettiert werden (getrennte Kursform).

Gesamtlernziel:

Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin soll nach Abschluss der On- bzw. Offshore-spezifischen Weiterbildung und der regelmäßigen Refresher-Trainings befähigt sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes lebensrettende Sofortmaßnahmen und erweiterte Erste Hilfe mit zusätzlicher notfallmedizinischer Ausrüstung und Telekonsultation im On- bzw. Offshore-Bereich durchzuführen.

Eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis ist für die Lehrgänge notwendig, wobei die Vermittlung praktischer Fertigkeiten im Vordergrund stehen muss. Die theoretische Vermittlung der grundlegenden anatomischen und pathophysiologischen Kenntnisse wird nicht in einem gesonderten Kapitel gelehrt, sondern in die einzelnen Themenblöcke integriert.

Lernziele, theoretische und praktische Inhalte

Die folgenden 9 Kapitel umfassen 18 UE.

Sie stellen in der getrennten Kursform den "2-Tages-add on"-Anteil mit den höherqualifizierenden Inhalten der "erweiterten Ersten Hilfe" dar.

Nur zusammen mit den weiteren 9 UE Aus- oder Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer, die entweder schon durchlaufen oder noch zusätzlich absolviert werden müssen, kann die Qualifizierung zum EH-WE erreicht werden.

Lernziele und Inhalte für die kombinierte 3-Tages-Kurs-form, also mindestens 27 UE, sind aufeinander abgestimmt. Ein Muster-Curriculum für einen solchen Kombikurs ist unter www.dguv.de/fb-erstehilfe zu finden.

1.
Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen, Rettung im On- bzw. Offshore-Bereich (3 UE)

In dieser Unterrichtseinheit lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • die Besonderheiten von medizinischen Notfällen im On- bzw. Offshore-Bereich,

  • die eigene Gefahrensituation bei Notfallsituationen,

  • adäquate organisatorische Maßnahmen in Kenntnis der Möglichkeiten der Rettungskette in Windenergie-Anlagen/Parks,

  • psychologische Aspekte (Kollegen und Kolleginnen, Alleinsein, fachfremdes Fachgebiet) sowie

  • das Prinzip der Telekonsultation kennen.

Nach dieser Unterrichtung können der Teilnehmer und die Teilnehmerin

  • den richtigen Notruf absetzen,

  • Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen,

  • für die Rettung Verunglückter aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zum nächst sicheren Ort sorgen,

  • im Team eindeutig und klar kommunizieren sowie

  • Telekonsultation nutzen.

Praktische Inhalte

  • Fertigkeiten zur Unterstützung professioneller Rettungskräfte (TÜ 1)

  • Einweisung in Telekonsultation und Übungen unter Nutzung von Kommunikationsmitteln sowie Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen per Telekonsultation (TÜ)

2.
Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen (1 UE) Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • eine Vitalzeichenkontrolle (C-ABCDE-Schema) durchführen,

  • den Unfallhergang erfassen und (Erkrankungs-) Symptome erkennen sowie

  • die Funktion und den Aussagewert eines Pulsoximeters einschätzen.

Praktische Inhalte

  • Durchführung einer Vitalzeichenkontrolle (C-ABCDE-Schema) (TÜ)

  • Handhabung des Pulsoximeters (TÜ)

3.
Störungen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf (5 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • Akute Herz/Kreislauf- Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall) erkennen und angepasste Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen.

  • Schockzustände erkennen und geeignete Maßnahmen treffen.

  • Gefahren durch Hängetrauma erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

  • Eine Reanimation nach aktuellen Empfehlungen der European Resuscitation Council (ERC) unter Zuhilfenahme von AED und Beatmungshilfen (Guedeltubus, Pocket Mask oder Beatmungsbeutel incl. Zubehör, optional supraglottische Atemwegshilfen z.B. Larynxtubus oder Larynxmaske - optionale Ausstattung in der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes, möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt) durchführen.

Praktische Inhalte

  • Nutzung der Telekonsultation bei Anzeichen/Symptomen von Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall und generell bei Verschlechterung (TÜ)

  • Stabile Seitenlage (TÜ)

  • Atemerleichternde Lagerung (AD 2)

  • Reanimation unter Einbeziehung des AED (2-Helfer-Methode) (TÜ)

  • Lagerung beim Hängetrauma (AD),

  • Platzieren des Guedeltubus (TÜ),

  • Übung zur Beutel-Masken-Beatmung (TÜ),

  • Übung zur Mund-Masken-Beatmung (Pocket-Mask) (TÜ),

  • optional Platzieren der supraglottischen Atemwegshilfen, z. B. des Larynxtubus oder Larynxmaske (TÜ)

4.
Knochenbrüche, Gelenkverletzungen (2 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • eine orientierende strukturierte Untersuchung des Patienten von Kopf bis Fuß in Anlehnung an die Empfehlung International Trauma Life Support (ITLS) durchführen,

  • Immobilisierungsmaßnahmen durchführen sowie

  • eine achsengerechte schmerzlindernde Lagerung ausführen.

Praktische Inhalte

  • Ganzkörperliche Untersuchung "bodycheck" unter Einbeziehung der Telekonsultation (TÜ)

  • Übung mit Schienungs- und Ruhigstellungsmaterial, ggf. Höhenrettungstrage (TÜ)

  • Lagerung bei Schädel-Hirn-Trauma (AD)

5.
Allgemeine Wundversorgung und bedrohliche Blutungen (1,5 UE)

Vertiefung des Themenbereiches aus der Grundausbildung betriebliche Erste Hilfe mit erweiterten Maßnahmen.

Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • die Blutstillung nach einem vorgegebenen Algorithmus durchführen.

Praktische Inhalte

  • Blutstillung in Form eines Algorithmus-orientierten Vorgehens (TÜ) durch

  • Druckverband (TÜ)

  • Handhabung des Tourniquets (TÜ)

6.
Thermische Schäden (1 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • Hitzeschäden erkennen und versorgen

  • Kälteschäden, insbesondere die Stadien und Gefahren der Hypothermie erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

Praktische Inhalte

  • Maßnahmen zum Wärmeerhalt (AD)

  • Anwendung einer aktiv wärmenden Decke (AD)

  • Kühlung bei Hitzeerschöpfung/Hitzschlag (AD)

7.
Augenverletzungen (0,5 UE)

Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmenden

  • Verletzung der Augen erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Praktische Inhalte

  • Demonstration Verband und Anwendung einer Augenspülflasche (AD)

8.
Schmerzbekämpfung (0,5 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • die Schmerzintensität einschätzen,

  • den Anwendungsalgorithmus zur Schmerzbekämpfung beherrschen und

  • die Wirkweise von Notfallmedikamenten situationsgerecht beurteilen.

Praktische Inhalte

Anwendungsalgorithmus:

  • Numerische Ratingskala für Schmerzen anwenden,

  • nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung nach dem Stufenschema durchführen,

  • Anwendungsvoraussetzungen für medikamentöse Schmerzbehandlung mit dem Telenotarzt oder der Telenotärztin abklären und ggf. durchführen (TÜ).

Praktische Inhalte sollen nach betriebsärztlichem Wunsch ergänzt werden.

9.
Szenario-basiertes Training (3,5 UE)

Teilnehmerübung in einer den Windenergieanlagen vergleichbaren Umgebung, ggf. an einem WEA-Arbeitsplatz

1.3
Regelmäßige Refresher-Trainings

Diese sollen in der Regel alle zwei Jahre in einem Umfang von mindestens 9 UE mit Windenergiepark-spezifischen Inhalten stattfinden und möglichst mit der zusätzlichen EH-Fortbildung (9 UE) abgestimmt sein. Hierbei soll ein praxisnahes, szenariobasiertes Training (überwiegend TÜ) im Vordergrund stehen.

Da die Fortbildung für betriebliche Ersthelfende ebenfalls im Turnus von zwei Jahren erfolgen muss, bestehen für die Durchführung des Refresher-Trainings zwei Möglichkeiten:

  • Kombination mit der Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfende, das heißt zusammen 18 UE an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit inhaltlicher Verzahnung beider Kursinhalte (kombinierte Kursform). Ein Muster-Curriculum für einen Kombikurs ist unter www.dguv.de/fb-erstehilfe abrufbar.

  • Separate Durchführung der regulären Erste-Hilfe-Fortbildung (9 UE) (nicht länger als 6 Monate zurückliegend) und der windspezifischen -Trainingsinhalte (9 UE). In der folgenden Beschreibung der Lerninhalte für einen Refresher-Kurs sind nur die windenergiespezifischen Inhalte als "add-on-Kurs" (9 UE) beschrieben (getrennte Kursform).

Weitere betriebsinterne Schulungen bzw. Übungen mit möglichst realitätsnahen Szenarien, ggf. an einem WEA-Arbeitsplatz, werden angeraten.

Lernziele, theoretische und praktische Inhalte

1.
Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen/Notfällen, Rettung im On- bzw. Offshore- Bereich (0,5 UE)

In dieser Unterrichtseinheit lernen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • die Besonderheiten von medizinischen Notfällen im On- bzw. Offshore-Bereich,

  • adäquate organisatorische Maßnahmen in Kenntnis der Möglichkeiten der Rettungskette in Windenergie-Anlagen/Parks,

  • psychologische Aspekte (Kollegen und Kolleginnen, Alleinsein, fachfremdes Fachgebiet) sowie

  • das Prinzip der Telekonsultation kennen.

Nach dieser Unterrichtung können der Teilnehmer und die Teilnehmerin

  • den richtigen Notruf absetzen,

  • Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen,

  • für die Rettung Verunglückter aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zum nächst sicheren Ort sorgen,

  • im Team eindeutig und klar kommunizieren sowie

  • Telekonsultation nutzen.

Praktische Inhalte werden im Rahmen des Szenario-basierten Trainings (Kap. 7) geübt.

2.
Kontaktaufnahme/Prüfen der Vitalfunktionen (1 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • eine Vitalzeichenkontrolle (C-ABCDE-Schema) durchführen,

  • den Unfallhergang erfassen und (Erkrankungs-) Symptome erkennen sowie

  • die Funktion und den Aussagewert eines Pulsoximeters einschätzen.

Praktische Inhalte

  • Handhabung des Pulsoximeters (TÜ)

3.
Störungen von Atmung und Kreislauf (3 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • Herzinfarkt, Schlaganfall, Schockzustände erkennen und geeignete Maßnahmen treffen,

  • Gefahren durch Hängetrauma erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen,

  • eine Reanimation nach aktuellen Empfehlungen der European Resuscitation Council (ERC) unter Zuhilfenahme von AED und Beatmungshilfen (Guedeltubus, Pocket Mask oder Beatmungsbeutel incl. Zubehör,

  • optional supraglottische Atemwegshilfen z.B. Larynxtubus oder Larynxmaske, (Ausstattung in der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes, möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt) durchführen.

Praktische Inhalte

  • Atemerleichternde Lagerung (AD)

  • Lagerung beim Hängetrauma (AD)

  • Platzieren des Guedeltubus (TÜ)

  • Übung zur Beutel-Masken- Beatmung (TÜ)

  • Übung zur Mund-Masken-Beatmung (Pocket-Mask) (TÜ)

  • optional Platzieren der supraglottischen Atemwegshilfen, z. B. des Larynxtubus oder Larynxmaske (TÜ)

  • Reanimation unter Einbeziehung des AED (2-Helfer-Methode) (TÜ)

4.
Knochenbrüche, Gelenkverletzungen (1 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • eine orientierende strukturierte Untersuchung des Verletzten von Kopf bis Fuß in Anlehnung an die Empfehlung International Trauma Life Support (ITLS) durchführen,

  • Immobilisierungsmaßnahmen durchführen sowie

  • eine achsengerechte schmerzlindernde Lagerung ausführen.

Praktische Inhalte

  • Ganzkörperliche Untersuchung "bodycheck" unter Einbeziehung der Telekonsultation (TÜ)

  • Übung mit Schienungs- und Ruhigstellungsmaterial, ggf. Höhenrettungstrage (TÜ)

  • Lagerung bei Schädel-Hirn-Trauma (AD)

5.
Bedrohliche Blutungen (1 UE)

Vertiefung des Themenbereiches aus der Grundausbildung betriebliche Erste Hilfe mit erweiterten Maßnahmen.

Nach dieser Unterrichtseinheit können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • die Blutstillung nach einem vorgegebenen Algorithmus durchführen.

Praktische Inhalte

  • Blutstillung durch Druckverband (TÜ)

  • Blutstillung durch Handhabung des Tourniquets (TÜ)

  • Blutstillung in Form eines Algorithmus-orientierten Vorgehens (TÜ)

6.
Thermische Schäden (0,5 UE)

Nach dieser Unterrichtung können die Teilnehmer und Teilnehmerinnen

  • Hitzeschäden erkennen und versorgen

  • Kälteschäden, insbesondere die Stadien und Gefahren der Hypothermie erkennen und entsprechende Maßnahmen durchführen

Praktische Inhalte

  • Maßnahmen zum Wärmeerhalt (AD)

  • Anwendung einer aktiv wärmenden Decke (AD)

  • Kühlung bei Hitzeerschöpfung/Hitzschlag (AD)

7.
Szenario-basiertes Training (2 UE)

Teilnehmerübung in einer den Windenergieanlagen vergleichbaren Umgebung, ggf. an einem WEA-Arbeitsplatz

(TÜ) Teilnehmerübungen: Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie grundsätzlich von allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen bis zur sicheren Beherrschung (insbesondere durch zielgruppenorientierte Fallbeispiele) unter Einbeziehung der psychologischen Betreuung geübt. Die Maßnahmen sollen grundsätzlich im Gesamtablauf ggf. unter Einbeziehung der Telekonsultation geübt werden.

(AD) Ausbilderdemonstration: Die Maßnahme wird von der Lehrkraft demonstriert und erläutert sowie ggf. von einzelnen Teilnehmenden geübt.