DGUV Information 204-041 - Erweiterte Erste Hilfe in Windenergieanlagen und -parks

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Abschnitt 10 - Organisatorische Maßnahmen

Der zu erstellende betriebliche Alarmplan muss u.a. Angaben über die Meldewege und Meldemittel sowie die Notrufnummer und die Reihenfolge von zu benachrichtigenden Stellen enthalten. Die entsprechenden Meldemittel (z. B. Mobiltelefon, Funknotruf ) müssen funktionssicher vorgehalten werden. Siehe hierzu auch Anlage 2: Telekonsultation.

Für den Notfall sind erforderliche Maßnahmen mit allen für den Windpark zuständigen inner- und außerbetrieblichen Stellen abzustimmen und die Informationen den Rettungskräften zugänglich zu machen. Die Beschäftigten sind hinsichtlich der besonderen Anforderungen an Notruf und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen.

Die enge Abstimmung unter allen Beteiligten ist zwingend notwendig. Abbildung 2 verdeutlicht dies beispielhaft für Offshore-Windparks. Das betroffene Unternehmen muss insbesondere den Rettungsdienst, die Notfallleitstelle, das Rettungsfachpersonal und den Telenotarzt oder die Telenotärztin über Zuständigkeiten und die notwendige gegenseitige Abstimmung informieren. Die Telekonsultation und die Koordination des Einsatzes von Helikoptern oder anderen Transportmitteln, Notarzt und allen erforderlichen Rettungskräften erfolgt durch die Notfall-Leitstelle. Dies gilt auch für den Fall, dass ein externer Dienstleister diese Aufgaben übernommen hat. Die Rettungskette muss im Notfall reibungslos und unverzüglich funktionieren. Gemeinsame Rettungs- bzw. Notfall-Übungen sind deshalb dringend anzuraten.

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Abb. 2
Organisation der Erweiterten Erste Hilfe und Rettung am Beispiel von Offshore-Windparks - Mitwirkende Akteure und deren Abstimmung und Koordination.

Abkürzungen
RettPers: Rettungsdienstliches Fachpersonal
NotSan: Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen
WE: Windenergie