DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 9 - 9 Wartung und Instandsetzung

Unternehmer und Unternehmerinnen müssen dafür sorgen, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln nur von Personen durchgeführt werden, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Dazu sind die Vorgaben des Herstellers (z. B. in der Betriebs-, Wartungs- oder Instandhaltungsanleitung) zu beachten.