DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Kontrolle vor der ersten Verwendung

Lastaufnahme- und Anschlagmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der ersten Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person zu prüfen.

Vor der ersten Verwendung der Lastaufnahme- und Anschlagmittel müssen die erforderlichen Unterlagen (z. B. Betriebsanleitung) vollständig vorliegen. Wenn augenfällige Mängel festgestellt werden (z. B. Beschädigungen, Funktionsstörungen) muss sichergestellt werden, dass eine zur Prüfung befähigte Person eine Prüfung durchführt.