DGUV Regel 109-017 - Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

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Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb
(DGUV Regel 109-017)

Regel

g_bu_1436_as_8.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Dezember 2020

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Verantwortung und organisatorische Voraussetzungen für den Betrieb von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln3
Verantwortung3.1
Auswahl und Bereitstellung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln3.2
Bestimmungsgemäße Verwendung, Betriebsanleitung und Betriebsanweisung3.3
Qualifizierung und Beauftragung3.4
Angaben über die Tragfähigkeit und andere Kenndaten von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln am Einsatzort3.5
Tragfähigkeit, Belastung4
Anschlagmittel4.1
Anschlagarten4.1.1
Anschlagart direkt4.1.1.1
Anschlagart Schnürgang4.1.1.2
Anschlagart Hängegang4.1.1.3
Anschlagen mit mehreren Strängen4.1.2
Neigungswinkel4.1.2.1
Lastaufnahmemittel4.2
Grundsätzliche Arbeitsschritte für das sichere Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen von Lasten5
Ermittlung des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last5.1
Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel5.2
Sichtprüfung auf augenfällige Mängel und Funktionskontrolle5.3
Fachgerechtes Anschlagen, Aufnehmen und Absetzen der Last5.4
Verlassen des Gefahrenbereichs5.5
Verständigung der Transportbeteiligten5.6
Sicherung gegen Herabfallen der Last6
Allgemeines6.1
Anschlagmittel6.2
Lastaufnahmemittel6.3
Weitere Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Lastaufnahme- und Anschlagmitteln7
Unbenutzte Lasthaken an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln7.1
Lasten mit besonderer Gefährdung7.2
Transport von Fertigteilen zur Erstellung von Bauwerken7.3
Schutz vor Schäden an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln7.4
Lagern von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln7.5
Prüfungen8
Kontrolle vor der ersten Verwendung8.1
Wiederkehrende Prüfungen8.2
Außerordentliche Prüfungen8.3
Prüfumfang8.4
Prüfnachweis8.5
Wartung und Instandsetzung9
Auszüge aus der maßgeblichen Erkenntnisquelle der Unfallversicherungsträger zur Bewertung älterer LastaufnahmeeinrichtungenAnhang A
Hinweise und Beispiele für Umfang und Dauer der Qualifizierung der mit dem Anschlagen beauftragten Personen (Anschläger und Anschlägerinnen)Anhang B
Einfluss der Temperatur auf die Tragfähigkeit von AnschlagmittelnAnhang C
Anforderungen an Umschnürungen aus Stahlbändern für den sicheren Transport von Stahlbunden mit LasthebemagnetenAnhang D
Hinweise zur Verwendung von EinweghebebändernAnhang E
LiteraturverzeichnisAnhang F

Vorwort

DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/ Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.