DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 3 - 3 Raumabmessungen, Stell- und Bewegungsflächen

Grundsätzlich sind Gebäude und bauliche Anlagen so zu planen und zu errichten, dass die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden und die entsprechenden Bereiche ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können (§ 50 der Musterbauordnung [MBO]) .

Die Gestaltung von Werkstätten für behinderte Menschen muss abhängig von der Art der Behinderungen erfolgen. Vor allem sind körperliche Behinderungen sowie Sinneseinschränkungen zu beachten. Diese Betrachtung, die sinnvollerweise mit einer Analyse der Betriebs- und Arbeitsabläufe verbunden sein sollte, führt zwangsläufig zu größeren Flächenbedarfen gegenüber den im Bau- und Arbeitsstättenrecht genannten Mindestflächen. Dem trägt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" in den Ziffern 4.3 und 4.4 Rechnung, indem sie erklärt, dass für bestimmte Arbeitsplätze abweichende Regelungen notwendig sind. Branchespezifische Regelungen dürfen ausdrücklich herangezogen werden.

Individuelle Flächenbedarfe sind bereits in der Planungsphase im Rahmen der nach den unterschiedlichsten Rechtsquellen erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln. Entsprechende Maßzahlen zur Konkretisierung sind insbesondere in der ASR A1.2 und der ASR V3a.2 enthalten bzw. nach der ASR V3 abhängig von Behinderungsbildern und den vorgesehenen Tätigkeiten/Maschinen individuell zu ermitteln.

Ein besonderes Augenmerk ist bei der Planung auf Größe und Anordnung folgender Bereiche zu legen:

  • Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Arbeitsflächen

  • Sozialräume wie z. B. Pausen-, Ruhe-, Sanitär-, Sanitätsund Umkleideräume

  • Speisesäle und Kantinen

  • Verkehrswege in und an Gebäuden wie z. B. Flure, Treppen, Flucht- und Rettungswege, Aufzüge, Türen, Tore, Rampen

  • Verkehrsbereiche außerhalb von Gebäuden wie z. B. Trennung von Fahr- und Fußwegen, Parkflächen, separater Andienung für Küche und Lager sowie getrennte Bustransferbereiche mit Aufstellflächen für Beförderungsfahrzeuge.

Die Berechnungen der Gesamtflächen sind für jede WfbM, bzw. für jedes Gebäudeteil nach ermittelten Maßzahlen getrennt im Groben aufzustellen. Aus der Summe dieser Flächen ergibt sich der erforderliche Flächenbedarf der WfbM sowie die Lage der einzelnen Funktionsbereiche mit den verbindenden Abläufen.

Bei der Betrachtung des Arbeits- /Produktionsbereichs einer WfbM sind z. B. die Fertigungsorganisation (Werkstatt-, Gruppen-, Fließ- oder Inselfertigung) sowie die Produktionstechniken (von Handarbeit bis zur vollautomatischen Fertigung) zugrunde zu legen.

Aus diesem Grund sind bei der Ermittlung der benötigten Maschinen- und Arbeitsflächen auch die Funktions- und Sicherheitsflächen sowie die Verkehrsflächen festzulegen.