DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 12.1 - 12.1 Brandschutz

Die wichtigsten Anforderungen im baulichen Brandschutz basieren auf der Musterbauordnung (MBO) bzw. den daraus abgeleiteten Landesbauordnungen (LBO). Weitergehende Anforderungen aus dem Sonderbaurecht sind in zusätzlichen Verordnungen und Bestimmungen festgelegt. In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und in der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" sind weitere Sicherheitsanforderungen zum Brandschutz dokumentiert und müssen berücksichtigt werden.

Der bauliche Brandschutz betrifft die Festlegung der Rettungswege, Art und Anzahl von erforderlichen Treppenhäusern sowie die Größe der Brandabschnitte in Abhängigkeit von den vorhandenen Brandlasten. Weiterhin betrifft der bauliche Brandschutz auch konstruktive Lösungen am Gebäude (wie z. B. Verkleidungen, Steigleitungen, Beschichtungen) und dessen Bauteilen (wie z. B. Brandschutztüren und -fenster).

g_bu_1434_as_72.jpg

Abb. 12.1
Organisationsplan für den betrieblichen Brandschutz

Der technische Brandschutz befasst sich mit allen im Brandfall selbsttätig wirkenden Einrichtungen wie Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauch- und Brandmeldeanlagen.

Ergänzt werden baulicher und technischer Brandschutz mit Maßnahmen die dem organisatorischen Brandschutz zugeordnet werden. Dies sind z. B. Auswahl, Qualifizierung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern, Erstellung von Brandschutzordnungen, Brandschutzplänen und Flucht-, Rettungs- und Evakuierungsplänen.