DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Glasarten

6.1.1 Verglasungen mit Sicherheitseigenschaften

Bruchsichere, lichtdurchlässige Werkstoffe

Verwendet werden dürfen nur Verglasungen, die den Sicherheitsanforderungen gemäß DIN EN 12600 "Glas im Bauwesen - Pendelschlagversuch" genügen. Diese sog. Sicherheitsgläser sind z. B.

  • Verbund-Sicherheitsglas (VSG),

  • Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG und ESG-H),

  • Glassteine,

  • lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften.

Verbundsicherheitsglas

Dieses Glas bindet beim Bruch Glassplitter und gilt aus diesem Grund als verkehrssicher. Es kann in Türen und Wänden ohne zusätzliche Abschirmung verwendet werden.

Einscheiben-Sicherheitsglas

Dieses Glas zeichnet sich besonders durch eine hohe Schlag- und Stoßfestigkeit aus. Bei Bruch zerfällt es in Krümel und verhält sich daher verletzungsmindernd.

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Abb. 6.1
Verglasung mit Sicherheitseigenschaft

ESG ist verkehrssicher und kann deshalb ohne weitere Abschirmung in Türen und Wänden verwendet werden.

ESG-Glas ist mindestens gekennzeichnet durch

  • die Herstellerkennzeichnung und

  • die zugrundeliegende DIN EN 12150-1 "Glas im Bauwesen - Thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas"

Einscheiben-Sicherheitsglas mit Heat-Soak-Test

Bei ESG-H-Glas handelt es sich um spezielles ESG-Glas, bei dem durch ein besonderes Herstellungsverfahren Spontanbrüche des ESG-Glases ausgeschlossen sind. Wird ESG-Glas eingebaut, ist ab einer Einbauhöhe von 4 m über dem Fußboden ausschließlich ESG-H-Glas zu verwenden.

Glassteine

Sie zählen zu den bruchsicheren Werkstoffen und wirken absturz- und durchsturzhemmend. Bei fachgerechter Verglasung bestehen Glassteine den Pendelschlagversuch und sind dann in Aufenthaltsbereichen zulässig.

Plexiglas, Lexan, Makrolon

Lichtdurchlässige Kunststoffe weisen ähnliche Sicherheitseigenschaften auf wie Sicherheitsglas. Dabei ist der Werkstoff elastisch verformbar, ist widerstandsfähig gegen Schlag- und Stoßbelastungen und ist deutlich leichter als Glas.

Kunststoffe können mit zunehmendem Alter spröde werden und sind im Vergleich zu Glas durch die geringere Oberflächenhärte kratzempfindlicher. Um einen optischen Mangel zu vermeiden, wird empfohlen lichtdurchlässige Kunststoffe mit strukturierter Oberfläche einzusetzen.

6.1.2 Verglasungen ohne Sicherheitseigenschaften

Drahtornamentglas

Dieses Glas besitzt keine ausreichende Verkehrssicherheit. Obwohl die Drahteinlage eine gewisse Splitter- bzw. Scherbenbindung hat, kann diese jedoch bei stärkerer Belastung, z. B. beim Aufprall von Personen, reißen und zu schweren Verletzungen führen. Drahtgläser dürfen deshalb in Verkehrsbereichen nur oberhalb 2,00 m Höhe über der Standfläche eingesetzt werden.

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Abb. 6.2
Drahtglas mit Glasbruch

Es ist jedoch möglich, dieses Material als Horizontalverglasung einzusetzen.

Profilbauglas

Es hat keine ausreichende Verkehrssicherheit, deshalb dürfen diese Gläser in Verkehrsbereichen nicht eingesetzt werden.

Fenster- und Spiegelglas (Floatglas, SPG-Glas)

Dieses Glas hat keine ausreichende Verkehrssicherheit. Es zählt nicht zu den bruchhemmenden Werkstoffen. Die Verwendung ist nur dann zulässig, wenn der Zugang zur Glasfläche erschwert ist. Zum Beispiel wenn nur das obere Drittel einer Tür verglast ist, bei Fenstern über Brüstungen oder bei Fenstern über Querriegeln.

Chemisch vorgespanntes und teilvorgespanntes Glas (TVG)

Chemisch vorgespanntes und teilvorgespanntes Glas (TVG) hat gegenüber Normalglas eine erhöhte Biegebruchfestigkeit. Es ist alleine jedoch nicht ohne zusätzliche Maßnahmen verkehrssicher. Wenn dieses Glas zum VSG verarbeitet wird, kommen zu den speziellen Eigenschaften noch die von VSG hinzu. Sie erfüllen dann die Anforderungen von Sicherheitsglas und eignen sich besonders als absturzsichernde Verglasung und als Horizontalverglasung.