DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 5 - 5 Fußböden

Fußböden müssen 2 Hauptanforderungen erfüllen: Neben einer ausreichenden Rutschfestigkeit müssen sie die zu erwartenden Belastungen durch Einbauten, Maschinen, Betriebsanlagen und Fahrzeuge aufnehmen können.

In WfbM sind für die unterschiedlichen Arbeits- und Funktionsbereiche wie z. B.

  • Montage und Verpackung

  • Holz- oder Metallbereich

  • Lagerbereiche

  • (Verteiler-) Küchen

  • Pflege-, Sanitär- und Betreuungsbereiche

verschiedene Ausführungen von Fußbodenbelägen erforderlich.

Neben der Rutschfestigkeit und Belastbarkeit des Bodens ist insbesondere auf eine

  • ausreichende Ebenheit (zur Vermeidung von Schwellen und Stolpergefahr bei Menschen mit Bewegungseinschränkungen),

  • Tragfähigkeit (Punktbelastung durch z. B. Handhubwagen),

  • Abriebfestigkeit (Drehung von Rollstühlen im Stand) zu achten.

Hygieneanforderungen und Dichtheit gegenüber Gefahrstoffen oder elektrostatische Eigenschaften sind weitere zu beachtende Anforderungen.

Auf dem Bodenbelag sollte durch Farbgebung ein Leitsystem oder die Markierung von Stellplätzen oder Verkehrswegen möglich sein.