DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Abschnitt 4 - 4 Infrastruktur und Verkehrswege

Die Gestaltung der Infrastruktur und der Verkehrswege inner- und außerhalb einer WfbM stellt immer eine Herausforderung dar. So muss z.B. auch auf den Fahrwegen und Straßen für Kraftfahrzeuge ständig mit spontanen Reaktionen von anwesenden Menschen mit Bewegungseinschränkungen gerechnet werden, die diese Wege mit Rollatoren oder mit Rollstühlen nutzen.

An die Gestaltung der Infrastruktur in Werkstätten für behinderte Menschen sind umfangreiche Anforderungen zu stellen.

Dies betrifft zum einen das Außengelände:

  • die Wege müssen bei jeder Witterung sicher begangen und befahren werden können,

  • bei rollstuhlfahrenden und gehbehinderten Menschen muss die im Winter zu räumende Gehwegbreite einen Begegnungsverkehr von Rollstuhl und weiteren Personen zulassen,

  • das hohe Verkehrsaufkommen morgens und abends durch die Fahrzeuge des Fahrdienstes darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. Hier empfiehlt sich eine Einbahnstraßenregelung vorzusehen,

  • Fahrzeuge von Lieferanten die sich regelmäßig auf dem Gelände befinden, sollten direkt die einzelnen Bereiche anfahren können, ohne Bereiche mit hohem Personenaufkommen kreuzen zu müssen.

Und zum anderen müssen auch die Verkehrswege im Gebäude mit Fluren, Türen, Treppen, Fluchtwegen, Dachterrassen, etc. entsprechend gestaltet werden. Dieses Kapitel gibt Hinweise zur Gestaltung von Infrastruktur und Verkehrswegen in Werkstätten für behinderte Menschen aus der Sicht der Arbeitssicherheit.