DGUV Information 207-028 - Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

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Neubauplanung, Modernisierung und Nutzungsänderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
(DGUV Information 207-028)

Information

g_bu_1434_as_70.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: November 2020

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Rechtliche Grundlagen1
Rechtssystematik, Begriffsbestimmungen1.1
Baurecht1.2
Bauordnung1.2.1
Sonderbauvorschriften1.2.2
Vergabe- und Vertragsrecht für Bauleistungen1.2.3
Weitere verbindliche Gesetze, Verordnungen und Regelungen1.3
Anforderungen an Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung2
Grundlagen des barrierefreien Bauens2.1
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung2.2
Raumabmessungen, Stell- und Bewegungsflächen3
Raumabmessungen3.1
Bewegungsflächen und Bewegungsfreiräume3.2
Flächen für Verkehrswege3.3
Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und betriebliche Einrichtungen3.4
Funktionsflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen3.5
Flächen für Sicherheitsabstände3.6
Infrastruktur und Verkehrswege4
Außengelände4.1
Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger4.1.1
Verkehrswege im Gebäude4.2
Fluchtwege und Notausgänge4.2.1
Eingangsbereich ins Gebäude4.2.2
Flure und Gänge4.2.3
Sicherung gegen Absturz4.2.4
Rampen4.2.5
Türen und Tore4.3
Treppen und Treppenräume4.4
Gestaltung, Steigung, Stufenabmessung4.4.1
Anforderungen an Treppen in Flucht- und Rettungswegen4.4.2
Absturzsicherungen4.4.3
Handläufe4.4.4
Notwendige Treppen und Treppenräume4.4.5
Begehbare Dachflächen4.5
Fußböden5
Rutschfestigkeit5.1
Belastbarkeit5.2
Verglasungen6
Glasarten6.1
Verglasungen mit Sicherheitseigenschaften6.1.1
Verglasungen ohne Sicherheitseigenschaften6.1.2
Anwendungen6.2
Kenntlichmachung6.3
Sonnenschutz6.4
Glasreinigung6.5
Beleuchtung7
Beleuchtung durch Tageslicht7.1
Künstliche Beleuchtung7.2
Wartung7.3
Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme7.4
Klima/Lüftung8
Raumtemperatur8.1
Luftfeuchtigkeit8.2
Lüftung von Sanitärräumen8.3
Lüftungsanlagen8.4
Klimatisierung8.5
Technische Anforderungen an Lüftungsbzw. Klimatisierungsanlagen8.5.1
Gestaltung von Lüftungszentralen8.5.2
Schallschutz und Schwingungsschutz9
Lärmschutz9.1
Lärmminderungsmaßnahmen9.1.1
Schwingungsschutz9.2
Sozialräume10
Pausen- und Speiseräume10.1
Umkleideräume10.2
Waschräume10.3
Sanitärräume10.4
Hygieneräume zur Körperpflege behinderter Menschen10.5
Reinigungs-/Putzmittelraum10.6
Lager11
Allgemeine Betrachtungen11.1
Lagergeräte11.2
Lagermittel11.3
Verkehrsflächen im Lager11.4
Spezielle Lagerräume11.5
Brand- und Explosionsschutz12
Brandschutz12.1
Explosionsschutz12.2
Besondere Tätigkeitsfelder und Tätigkeitsgebiete13
Holzbearbeitung13.1
Metallbearbeitung13.2
Montage/Verpackung13.3
Garten- und Landschaftsbau13.4
Textil/Wäscherei13.5
Küchenbetriebe13.6
Akten- und Datenträgervernichtung13.7
Elektroschrottrecycling13.8
Weberei/Spinnerei13.9
Erklärung der Abkürzungen in dieser InformationAnhang
Auflistung der Informationsgrundlagen
Bildnachweis

Vorwort

Ziel dieser DGUV Information

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

Dieser gesetzliche Auftrag erfordert in besonderer Weise eine behinderten- und behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitsstätte und der Arbeitsplätze.

Viele WfbM-Gebäude sind zwischenzeitlich in die Jahre gekommen und müssen modernisiert oder durch Neubauten ersetzt werden.

Zunehmender Bedarf an WfbM-Arbeitsplätzen wird gelegentlich auch durch Anmietung oder Ankauf und nachfolgender Nutzungsänderung vorhandener Gewerbeimmobilien gedeckt.

Eine gute und vorausschauende Planung führt nicht nur zu Kostenersparnis während der Bauphase, sondern auch zu Optimierungen in den Bereichen Funktionalität, Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Ergonomie.

Adressat für diese Schrift sind insbesondere Werkstattträger und Leitungen von Werkstätten. Die Verantwortlichen in den Werkstätten sollten die Mindestanforderungen an die bauliche Gestaltung, die sich durch Arbeitsabläufe und Maschinen ergeben, kennen, um vorliegende Planungen hinsichtlich der Belange der Menschen mit Behinderung beurteilen zu können. Sie richtet sich aber auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten und Architektinnen oder Bauplanende. Von diesem Personenkreis wird bei Neubau oder Modernisierung von Gebäuden eine umfassende Beratung des Bauherrn erwartet. Dies gilt insbesondere, wenn die Gebäude im Rahmen eines Investorenmodells errichtet werden und der Werkstattträger anschließend langjährig als Nutzer bzw. Mieter auftritt.

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sind unterschiedlichste Rechtsnormen zu beachten. Neben dem Baurecht sind dies immer auch die für die Gestaltung von Arbeitsstätten zu beachtende Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren erläuternden Arbeitsstättenregeln (ASR). Von besonderer Bedeutung sind die ergänzenden Anforderungen der ASR V3a.2 zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten.

Von Seiten der Kostenträger ist das "Modell-Bau-/-Raumprogramm für WfbM" des Bundes in der jeweils aktualisierten Länderfassung zu beachten, das seit 2004 gänzlich in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer liegt. Dieses zwischenzeitlich in seiner Grundstruktur über 20 Jahre alte Raumprogramm gibt maximale Grundflächen für eine Standard-WfbM mit 120 Plätzen vor. Jedoch werden in diesem veralteten Raumprogramm die Anforderungen an moderne und flexible Arbeitsplätze in WfbM aber nur unzureichend abgebildet. Insbesondere bei WfbM mit weniger als 120 Plätzen führt eine lineare Extrapolation der Grundflächen nach unten dazu, dass erforderliche Mindestflächen nach dem Arbeitsstättenrecht nicht erfüllt werden. Eine rechtskonforme Nutzung der Räumlichkeiten ist dann nicht möglich.

In dieser DGUV Information sind die wichtigsten Rechtsvorschriften und Normen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Informationen aus Unfallverhütungsvorschriften sowie die Erfahrungen der Unfallversicherungsträger zusammengestellt. Sie sollen dem Praktiker vor Ort bei Planung und Baumaßnahmen eine Hilfestellung bieten, aus der ersichtlich ist, ob alle wesentlichen Aspekte berücksichtigt wurden.

Die hier enthaltenen Empfehlungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus.

Wir erheben mit dieser DGUV Information keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können auch keine Gewähr für die Aktualität der Angaben übernehmen.

Das Autorenteam