DGUV Information 207-010 - Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Personalentwicklung - Qualifizierung

Personalentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung eines Betriebes. Beschäftigte müssen die Möglichkeit erhalten, die Kompetenz zu erwerben, situationsbedingt zum Beispiel über die adäquate Anwendung bereitgestellter Hilfsmittel und erlernter Grundprinzipien zur ergonomischen und ressourcenorientierten Arbeitsweise bei unterschiedlichen Menschen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Ressourcen entscheiden zu können. Dazu muss die Unternehmensleitung die nötigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen und auf der personenbezogenen Ebene durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen und Unterweisungen für das erforderliche Know-how bei den Beschäftigten sorgen. Die Absicht ist, Beschäftigte in die Lage zu versetzen, sich sicher - also ergonomisch - zu verhalten. Erfahrung und Qualifikation des Personals haben entscheidenden Einfluss auf die Verhaltensweise und damit auf die Umsetzung der ergonomischen Arbeitsweise und den Einsatz von Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen.

Im Sinne des TOP-Prinzips sind personen- bzw. verhaltensbezogene Maßnahmen jedoch auf der niedrigsten Stufe in der Hierarchie der Präventionsmaßnahmen angesiedelt. Warum ist das so? Die Erfahrung lehrt schon lange, dass Menschen das schwächste Glied in der Kette bei der Implementierung von Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen sind: denn die Nachhaltigkeit von personenbezogenen Maßnahmen ist wesentlich von der Motivation und Umsetzungsbereitschaft der Beschäftigten geprägt. Somit ist Ihre Wirksamkeit eher gering. Kosten und Zeitaufwand für eine nachhaltige Umsetzung dagegen sind relativ hoch.

Erst wenn alle Möglichkeiten auf der technischen und der organisatorischen Ebene ausgeschöpft sind, sollten daher Maßnahmen auf der personenbezogenen Ebene diese ergänzen. Dabei spielt die Vorbildfunktion der Führungskraft eine wesentliche Rolle. Dies sind vor allem

  • Maßnahmen, die anstreben, die Beschäftigten zu überzeugen, sich sicher und ergonomisch zu verhalten und die vorhandenen Hilfsmittel zu nutzen,

  • regelmäßige Unterweisungen und Qualifizierungen durch Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten - auch von Leitungskräften in sicherer und ergonomischer Arbeitsweise zum Bewegen von Menschen unter Berücksichtigung der ressourcenorientierten Arbeitsweise,

  • regelmäßige Unterweisungen im Umgang mit den Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen (Technische und Kleine Hilfsmittel, Hilfsmittel zur Positionsunterstützung) - auch in Verbindung mit der ergonomischen und der ressourcenorientierten Arbeitsweise

  • regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten in sicherer und ergonomischer Arbeitsweise beim Umgang mit Lasten.

Sichere Arbeitsweise
Eine sichere Arbeitsweise in der Pflege und Betreuung setzt sich aus 3 Komponenten zusammen:

→ die ergonomische Arbeitsweise,
→ die ressourcenorientierte Arbeitsweise und
→ der situationsorientierte Einsatz von Hilfsmitteln.

Idealerweise werden diese drei Komponenten im Rahmen der Qualifizierung integrativ vermittelt.

Die Rahmenbedingungen, um sicher arbeiten zu können, sind durch den Betrieb zu schaffen; dazu gehören alle Aspekte die bereits unter den Kapiteln technische und organisatorische Maßnahmen erläutert wurden.

3.7.1 Die ergonomische Arbeitsweise

An erster Stelle steht immer die Überlegung, wie eine zu hohe körperliche Belastung ganz oder teilweise zu vermeiden ist. Hier ist vor allem die Ausnutzung der vorhandenen Bewegungsmöglichkeiten des Menschen von Bedeutung. So kann die zu pflegende Person auch ihre Restaktivität erhalten oder sogar wieder mobiler werden. Um dies zu ermöglichen, muss die Umgebung entsprechend gestaltet und gegebenenfalls auch entsprechende Hilfsmittel eingesetzt werden. Hier kommt der Einsatz von Kleinen Hilfsmitteln ins Spiel. Zum Bewegen oder Umsetzen sehr schwerer oder stark bewegungseingeschränkter Pflegebedürftiger sollte ein Technisches Hilfsmittel, z. B. ein mobiler Lifter oder eine Positionswechselhilfe verwendet werden. Selbst bei Hilfsmitteleinsatz muss - wenn nötig und sinnvoll - zu zweit gearbeitet werden!

Nicht vergessen: Schmuck, Uhren und Ringe an Armen und im Gesichtsbereich sind abzulegen, um sich und die zu Pflegenden nicht zu verletzen und ggfs. sind lange Haare zusammenzubinden, damit diese nicht danach greifen können.

Grundprinzipien der ergonomischen Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen:

  • eine Situationsanalyse machen,

  • die Bewegungsaktivität unter Berücksichtigung der Ressourcen des Menschen planen,

  • geeignetes Schuhwerk tragen,

  • den Menschen über die geplante Aktivität informieren,

  • die biomechanischen Grundprinzipien berücksichtigen,

  • Sturz- und Stolperfallen beseitigen,

  • für ausreichend Platz sorgen - Hindernisse beiseite räumen,

  • die benötigten Hilfsmittel bereitstellen insbesondere für Aktivitäten die mit Heben verbunden sind,

  • die Grenzen der individuellen Belastbarkeit beachten,

  • falls zwei oder mehrere Beschäftigte für die Pflegehandlung notwendig sind, sollte der Bewegungsablauf vorher besprochen werden und die Beschäftigten sich beim Durchführen der Bewegung koordinieren,

  • die geeignete Ausgangsstellung wählen (Grätsch- oder Schrittstellung) - abhängig von der Bewegungsrichtung der Aktivität,

  • das geeignete Arbeitsniveau für Bett/Trage/Liege etc. wählen - dieses richtet sich nach der Ausgangsstellung und der Körpergröße der Beschäftigten sowie der beabsichtigten Aktivität.

3.7.2 Die ressourcenorientierte Arbeitsweise

Mit dem Begriff Ressourcen sind in diesem Zusammenhang die Fähigkeiten der zu betreuenden Person gemeint. Diese sollten eingesetzt werden, um das tägliche Leben oder auch eine Pflegesituation zu bewältigen (z. B. selbstständiges Essen). Dazu sind vorhandene Kompetenzen einzubeziehen und wo möglich zu fördern und somit Gesundheitsentwicklung zu gestalten.

Eine möglichst weitreichende Selbstständigkeit führt auf Seite der zu pflegenden und zu betreuenden Menschen zu größerem Wohlbefinden und zu einer verbesserten Lebensqualität durch Selbstbestimmung. Gleichzeitig verringert sich die Belastung der Beschäftigten.

Die Ressourcen sind von verschiedenen Aspekten abhängig; u. a. sind dies:

  • die Kooperationsbereitschaft/Compliance/Motivation des Menschen,

  • der Mobilitätsgrad/das Funktionsbild

  • das Krankheitsbild,

  • die Kommunikationsfähigkeit - die kognitiven Fähigkeiten des Menschen,

  • das Körpergewicht, der Körperumfang und die Körpergröße des Menschen,

  • Schmerzen,

  • Angst,

  • Alter,

  • Erfahrung.

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Abb. 8
Unterweisung in der ergonomischen Arbeitsweise: Bewegen einer Patientin im Bett mit Hilfe einer Gleitmatte und einer Antirutschmatte

Grundprinzipien der ressourcenorientierten Arbeitsweise beim Bewegen von Menschen:

Allgemein:

  • es sollte immer eine individuelle Ressourcenanalyse erfolgen bevor Bewegungsaktivitäten erfolgen,

  • die Bewegungsunterstützung/-begleitung sollte behutsam und angepasst an den Menschen erfolgen,

  • klare Impuls-induzierte Berührung an z. B. Brustkorb, Becken oder Extremitäten,

  • die Beschäftigten sollten den eigenen Bewegungsspielraum freihalten.

Menschen, die noch mithelfen können:

  • die Bewegungen mit den Menschen und nicht für den Menschen gestalten, d.h. die Ressourcen nutzen,

  • kleinere Schritte ermöglichen den Menschen Eigenaktivität und entlasten die Beschäftigte.

Bei allen Menschen:

  • Gewicht fortbewegen statt zu heben,

  • Orientierung an den physiologischen Bewegungsmustern,

  • Gewichtsverlagerung des Menschen

  • Körperteile einzeln und nacheinander bewegen,

  • Gewicht von einem Körperteil auf ein anderes Körperteil verlagern,

  • dreidimensionale Bewegungsmuster erfordern weniger Anstrengung als zweidimensionale Bewegungsmuster,

  • ein angepasstes Tempo wählen, welches die Orientierung und Eigenaktivität des Menschen ermöglicht.

Lösungsansätze
Es gibt keine pauschalen Lösungen für Situationen beim Bewegen von Menschen durch ein Verfahren oder eine Technik oder ein Konzept und damit auch kein standardisiertes Vorgehen im Sinne eines Patentrezeptes. Jede Bewegungsaktivität mit einem Menschen erfordert eine individuelle Lösung - angepasst an die jeweilige Situation, den Menschen, die Beschäftigten sowie an die jeweiligen Rahmenbedingungen.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 1: Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Maßnahmen auf der personenbezogenen Ebene sind nur dann nachhaltig, wenn gleichzeitig Maßnahmen auf der technischen und organisatorischen Ebene durchgeführt werden.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 2: Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Nutzen Sie die Möglichkeiten der ergonomischen und der ressourcenorientierten Arbeitsweise in Kombination mit dem Einsatz von Hilfsmitteln.

Fordern Sie ggfs. entsprechende Qualifizierungen durch Ihre Unternehmensleitung ein.