DGUV Information 207-010 - Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Ausstattung mit Hilfsmitteln

Hilfsmittel zum Bewegen von Menschen

Bei den nachfolgend vorgestellten Hilfsmitteln handelt es sich um Medizinprodukte nach dem Medizinproduktegesetz. Die Bezeichnungen können in der Praxis variieren.

Der sach- und fachgerechte Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln kann nicht nur die körperliche Belastung der Beschäftigten reduzieren, sondern schafft neben Pflegequalität auch Lebensqualität für den Menschen. Denn sie ermöglichen oft den vermehrten Einsatz der verbliebenen Bewegungsressourcen. Auch die Sicherheit für die Pflegenden und die zu pflegende Person wird erhöht.

Mit Hilfsmitteln können sowohl die Beschäftigten als auch die zu pflegende Person gemeinsam die Aktivitäten des täglichen Lebens besser und vor allem sicherer bewältigen.

Grundsätzlich wird bei den Hilfsmitteln zum Bewegen von Menschen unterschieden zwischen Hilfsmitteln zur Bewegungsunterstützung und Hilfsmitteln zur Positionsunterstützung. Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung werden wiederum unterteilt in Technische und Kleine Hilfsmittel.

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Abb. 6
Hilfsmittelübersicht

Voraussetzungen zum Einsatz von Hilfsmitteln

Die Hilfsmittel müssen in ausreichender Anzahl zum personenbezogenen Einsatz zur Verfügung stehen und bewegungsorientiert/ressourcenorientiert eingesetzt werden!

Grundsätzlich dürfen alle Hilfsmittel gemäß § 4 Abs. 2 Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) durch Beschäftigte nur verwendet werden, wenn sie die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Der Umgang mit ihnen muss praktisch geübt werden. Falsch angewendet können die Hilfsmittel sowohl die Beschäftigten als auch die zu pflegende Person schädigen. Der Gebrauch kann beispielsweise durch entsprechend eingewiesene professionelle Pflegende oder geschulte Fachkräfte vom Fachhandel oder Hersteller vermittelt werden. Unterweisungen im Umgang mit Arbeitsmitteln sind gemäß Lastenhandhabungsverordnung und DGUV Vorschrift 1 regelmäßig - mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Die Hilfsmittel müssen an Körpergröße, Körperumfang und Gewicht (Traglast) des Menschen ebenso angepasst sein wie an seine Bewegungsmöglichkeit und sein Krankheitsbild (Funktionsbild).

Die Benutzung muss dem Menschen sorgfältig erklärt werden.

Die Hilfsmittel müssen regelmäßig nach Herstellerangaben Instand gehalten, ggf. gewartet und Instand gesetzt werden (§ 7 MPBetreibV). Dafür hat der Betreiber (nach § 2 der MPBetreibV) zu sorgen.

Weiterhin müssen die Hilfsmittel vom Anwender vor jedem Einsatz auf einen ordnungsgemäßen Betriebszustand überprüft und sachgerecht hygienisch aufbereitet werden. Sie dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betrieben und angewendet werden (§ 4 Abs. 1 MedBetreibV).

Auswahl der Hilfsmittel

Die Auswahl der geeigneten Hilfsmittel für den jeweiligen Bereich sollte auf Grundlage der anfallenden Pflegeaktivitäten, dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und der Produktübersicht erfolgen. Die Beschäftigten sollten aktiv an der engeren Auswahl der Hilfsmittel beteiligt werden. Um Zweckmäßigkeit, Handhabbarkeit, sicherheitstechnische Aspekte und Ergonomie beurteilen zu können, ist es ratsam, einen Kriterienkatalog zu erstellen wie z. B.:

  • Eignung für das jeweilige Klientel (z. B. Körpergröße, Bewegungsfähigkeit)

  • einfache Handhabung

  • Funktionsqualität: z. B. Rutschhemmung bzw. Gleitfähigkeit

  • Geräusch des Materials (z. B. Quietschen, Lautstärke)

  • Haptik

  • scharfe Kanten oder angebrachte Griffe

  • Hautfreundlichkeit

  • Speichelfestigkeit

  • einfache Reinigung und Desinfektion

  • Preis-Leistungsverhältnis

  • Häufigkeit des Einsatzes

  • Wiederverwendbarkeit (möglichst wenig Einmal- und Wegwerfartikel)

  • multifunktionale Einsatzmöglichkeiten

Erprobung der Hilfsmittel

Die Hilfsmittel sollten den Beschäftigten zum Testen zur Verfügung gestellt, über einen längeren Zeitraum erprobt sowie anschließend anhand eines Kriterienkatalogs (s. o.) beurteilt werden. Vor dem Probelauf der Hilfsmittel muss eine sach- und fachkundige und praxisgerechte Unterweisung durchgeführt werden. Hier kann das Beratungsangebot der Hersteller und des Vertriebs (Probestellung) hilfreich sein.

Bedarfsermittlung

Nach Ende der Probephase wird der konkrete Bedarf anzuschaffender Hilfsmittel bestimmt. Die Beschäftigten sind wieder aktiv zu beteiligen. Hier fließen z. B. folgende Kriterien ein:

  • Anzahl und Unterstützungsbedarf der zu versorgenden Personen

  • Bauliche Gegebenheiten

  • Aufbewahrungsmöglichkeiten

  • Reservebedarf aufgrund hygienischer Aufbereitung

Information während der Nutzungsphase

Die Anwendungsmöglichkeiten und Funktionen der Hilfsmittel werden ständig weiterentwickelt, daher ist es ratsam mit den Herstellenden/dem Handel/ Expertinnen und Experten in Kontakt zu sein, um sich über den aktuellen Stand und die Erfahrungen, die beim Einsatz der Hilfsmittel gewonnen wurden, auszutauschen.

Erfolgsfaktoren für die Einführung sind:

  • Integration in das Qualitätsmanagementsystem oder in die Leitlinien des Unternehmens

  • Förderung durch das Management (z. B. Kommunikation, Transparenz)

  • Kalkulation ausreichender finanzieller Mittel für Anschaffung, Ersatzbeschaffung, Qualifizierung

  • Standard für hygienische Aufbereitung, Prüfung, Wartung

  • systematisches Qualifizierungskonzept

  • innerbetriebliche Fortbildung (Führungskräfte und Beschäftigte)

  • Hilfsmittel-Unterweisung durch eine sach- und fachkundige Person

  • ganzheitlicher Ansatz: Verknüpfung von ressourcen-orientierter Arbeitsweise, ergonomischer Arbeitsweise und Einsatz von Hilfsmitteln

  • Integration in Pflege-/Bewegungsplan, Therapiekonzept

  • Benennung eines Hilfsmittelverantwortlichen

3.4.1
Technische Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung

Beim Einsatz von Technischen Hilfsmitteln müssen vor Beschaffung die arbeitsplatz- und organisationsbezogenen Voraussetzungen geprüft werden.

Was wird durch den Einsatz Technischer Hilfsmittel erreicht?

Beispielsweise

  • Übernahme des Gewichts des Menschen

  • Belastungsreduzierung für Beschäftigte und zu versorgenden Personen

  • Erhöhung der Sicherheit von Beschäftigten und zu versorgenden Personen

  • Kompensation/Förderung der Ressourcen der zu versorgenden Personen

  • Wahrnehmungsförderung

  • Aktivierung (z. B. Stehen, Gehen)

  • Ermöglichung der Teilnahme an Aktivitäten des täglichen Lebens und damit mehr Lebensqualität und ggfs. Selbstständigkeit

Pflegebetten

Ein Pflegebett sollte vollelektrisch verstellbar sein: Höhe und Neigung - ebenso wie das Kopfteil und das Beinteil - sollten mit Hilfe der Handbedienung durch den zu Pflegenden bzw. die Beschäftigten so einzustellen sein, dass ein bequemes Liegen, Sitzen oder aus dem Bett Aufstehen möglich ist. Mit Hilfe der Höhenverstellung wird das Bett zusätzlich auf das geeignete Arbeitsniveau eingestellt. Eine Anpassung an die jeweilige Körpergröße der Pflegenden bzw. an den jeweiligen Pflegevorgang bzw. Transfer wird ermöglicht. Darüber hinaus kann sich der pflegebedürftige Mensch das Bett selber einstellen z. B. auf eine für ihn günstige Höhe zum Aufstehen.

Die elektrische Verstellung entlastet die Beschäftigten bei vielen Tätigkeiten, die mit Pflegen, Positionswechsel oder Transfer des Menschen verbunden sind.

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Das Bett sollte auch gut unterfahrbar sein; so kann ggfs. ein fahrbarer Lifter oder eine Positionswechselhilfe eingesetzt werden. Ein zentralbedienbares Bremssystem erlaubt ein einfaches Verschieben des Bettes, z. B. um einmal aus dem Fenster zu schauen oder das Bett von allen Seiten zugänglich zu machen.

Bei einer integrierten Seitensicherung ist darauf zu achten, dass diese einfach herabzulassen und genügend Beinfreiraum beim Arbeiten am Bett gewährleistet ist. Die pflegebedürftige Person sollte beim Aufstehen durch über den Matratzenrand hinausragende Seitenteile nicht behindert werden. Eine integrierte geteilte Seitensicherung ist aus ergonomischer Sicht empfehlenswert.

Ein zentrales Bremssystem mit einer integrierten Einstellung für das Arretieren einer Lenkrolle erleichtert die Handhabung des Bettes beim Transport. Das Pflegebett sollte möglichst leicht zu schieben und zu lenken sein. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass das Bett aus technischer Sicht von der geeigneten Seite geschoben wird. Dies ist davon abhängig, an welchem Ende des Bettes sich die Lenkrolle befindet. Aus ergonomischer Sicht muss sich die Feststellrolle in Fahrtrichtung vorne befinden. Einige Hersteller verbauen eine fünfte arretierbare Rolle in der Mitte des Rahmens. Diese bietet eine hohe Wendigkeit und sichere Steuerung.

Bed Mover

Ein Bed Mover (engl. für Bettbewegungsvorrichtung) ist ein Flurfördergerät, um Krankenhausbetten maschinell zu bewegen. Die Funktion ist ähnlich der eines Hubwagens. Bed Mover wurden entwickelt, um den kraftaufwendigen Teil beim Bettenschieben zu übernehmen. Das Personal kann sich somit mehr auf die Steuerung und die zu pflegende Person konzentrieren. Das Anstoßen an Wände, Türen etc., Beschädigungen an den Wänden und Schmerzen der zu pflegenden Person durch die Stöße können somit verringert werden.

Die Lenkung bei der Benutzung eines Bed Mover wird weiterhin vom Personal übernommen. Die Geschwindigkeit ist einstellbar - je nach Zustand/Befindlichkeit der zu pflegenden Person und der Strecke.

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Bed Mover werden je nach Modell am Kopf- oder Fußende des Bettes angedockt. Es gibt Modelle, bei denen der Bed Mover am Rahmen einhakt bzw. mit Gurten befestigt wird. Bei anderen Modellen wird der Bed Mover an den Radstützen befestigt.

Bed Mover werden mittels Akku betrieben. Als elektrisch betriebenes Medizinprodukt ist dieser nur von Personen zu bedienen, welche spezifisch eingewiesen/unterwiesen sind. Um Missbrauch und Diebstahl zu vermeiden, sind die meisten Modelle mit einem Schlüsselschalter ausgestattet. Ein Notausschalter muss bei allen Modellen vorhanden sein.

Lifter

Lifter übernehmen das Heben schwerer oder bewegungseingeschränkter Menschen. Gleichzeitig lässt sich der Transfer für alle Beteiligten sehr sicher gestalten.

Heute sind elektrische Lifter Standard. Es gibt mobile Lifter und solche, die an der Decke montiert sind. Sie können vielfältig eingesetzt werden z. B. für den Transfer vom Bett in einen Rollstuhl oder vom Rollstuhl in die Badewanne oder auf die Toilette. Jemand, der zu Boden gestürzt ist, kann mittels eines Lifters wieder in das Bett oder den Stuhl bewegt werden. Bleibt nur das Heben einer Person, muss ein Lifter eingesetzt werden!

  • Deckenlifter sind fest an der Decke oder Wand installiert. Hier kann der vorhandene Raum optimal genutzt werden - auch können Räume mit Hilfe eines Schienensystems miteinander verbunden werden. Deckenlifter sind immer vor Ort z. B. über dem Bett oder im Bad über der Toilette und der Dusche. Sie sind nicht im Weg, jedoch jederzeit "griffbereit". Sie werden z. B. in Funktionsbereichen zum Transfer auf die Untersuchungsliege, im OP oder Röntgen, in der physikalischen Therapie für das Bewegungsbad, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder stationären Pflegeeinrichtungen verwendet.

  • Wandlifter werden in eine Wandhalterung eingehängt und können somit versetzt werden. Bauartbedingt beanspruchen diese Lifter deutlich weniger Platz als ein mobiler Lifter und stehen insofern vor Ort jederzeit sofort zur Verfügung. Allerdings haben sie einen auf den Ort der Wandhalterung begrenzten Radius.

  • Mobile Lifter haben Räder und können flexibel an den Einsatzort geschoben werden. Sie benötigen freien Bewegungsraum am Boden (z. B. Unterfahrbarkeit von Betten) und kommen vor allem beim Transfer vom Bett in den Stuhl, von Bett zu Bett oder zur Trage zum Einsatz.

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Wandlifter

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Deckenschienensystem

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Mobiler Lifter

Liftertücher

Liftertücher gibt es in verschiedenen Größen und Ausführungen. Sie müssen immer angepasst an Körpergröße, Körperumfang und Funktionsbild ausgewählt werden. Durch die unterschiedlichen Konstitutionen und Krankheitsbilder der Betreuten ist es sinnvoll, verschiedene Größen von Liftertüchern entsprechend vorzuhalten.

Es wird zwischen Standard-, Bade- und Toilettentüchern unterschieden. Je nach Konstitution oder Unterstützungsbedarf der zu bewegenden Person können die Tücher unterschiedlich geschnitten sein, z. B. nur den Oberkörper oder den ganzen Körper einhüllend, für beinamputierte Menschen oder zum Verbleib im Rollstuhl.

Zum Aufnehmen vom Boden oder aus Rückenlage sollte immer ein Liftertuch mit Kopfstütze verwendet werden. Zum Liegendtransport stehen spezielle Tücher und entsprechende Aufnahmeeinrichtungen zur Verfügung.

Positionswechselhilfe

Eine Positionswechselhilfe - oft auch als Aufstehhilfe bezeichnet - kommt immer dann in Frage, wenn die zu Pflegenden sitzen können, aber nicht mehr stehsicher sind. Rumpf- und Kopfkontrolle sowie Rest-Stehfähigkeit sind hier erforderlich. Dieses Hilfsmittel hilft, Positionen sicher zu wechseln z. B. vom Sitzen an der Bettkante in den Stuhl oder vom Rollstuhl auf die Toilette.

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Die Gurte für die Positionswechselhilfe existieren in verschiedenen Größen und Ausführungen; beispielsweise mit oder ohne Rückenstütze oder zusätzlich gepolstert.

Tagespflegestuhl

Ein Tagespflegestuhl kommt z. B. im Krankenhaus bei der Frühmobilisation auf der Intensivstation ebenso wie bei Dialysepatienten zum Einsatz. Er ist darüber hinaus in Tagespflegeeinrichtungen oder in der stationären oder ambulanten Altenpflege zu finden.

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Er sollte elektrisch oder mindestens hydraulischverstellbar sein, über eine Lenkrolle und eine zentrale Bremse verfügen.

Duschstuhl

Ein Duschstuhl ist eine komfortable Sitzhilfe für die Körperpflege unter der Dusche. Rücken- und Armlehnen bieten Sicherheit. Er sollte elektrisch, mindestens aber hydraulisch, höhenverstellbar und kantelbar (Verstellbarkeit der Sitzneigung) sein und im Idealfall über eine Zentralbremse verfügen.

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Duschwagen

Ein elektrisch höhenverstellbarer Duschwagen wird benutzt, um hilfsbedürftige Menschen im Liegen zu waschen oder zu duschen. Ein Vorteil ist, dass der Transfer vom Bett auf den Duschwagen bereits im Zimmer erfolgen kann. Der Transfer erfolgt mittels eines Lifters oder einer Gleithilfe.

Die Wanne besteht meist aus einem kunststoffummantelten Schaumstoff mit einer gepolsterten Duscheinlage. Die Neigung der Wanne ist verstellbar, so dass das Wasser gut abfließen kann.

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Rollstuhl

Es existiert eine Vielzahl von Rollstühlen: von einfachen Faltrollstühlen über Reha-Rollstühle, Sportrollstühle bis hin zu angepassten Rollstühlen mit Sitzschalen. Es gibt Versionen, die motorisiert und solche, die mit einer Einhandbedienung ausgestattet sind. Allen gemein sollte sein, dass sie in Form und Funktion an die zu pflegende Person angepasst sind - sowohl seinen Körpermaßen als auch seinem Funktionsbild sowie dem Einsatzbedarf.

Rollstuhl-Brems- und Schiebehilfe

Wenn die Kraft der Begleitperson nicht ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl zu schieben und/oder zu bremsen, kann eine Brems- und Schiebehilfe zum Einsatz kommen. Der elektrische Antrieb wird bei Fahrten im Außenbereich an den vorhandenen Rollstuhl gekoppelt und unterstützt das Schieben und Bremsen durch die Begleitperson.

Das Gerät besteht aus einer Antriebseinheit und einem Akku. Diese wird über eine Halterung mit dem Rollstuhl verbunden. Über eine Bedieneinheit, die im Bereich der Schiebegriffe angebracht ist, kann die Begleitperson die Antriebseinheit betätigen. Das Gerät fährt den Rollstuhl vorwärts- und rückwärts und bremst den Rollstuhl bei Gefälle ab. Die Begleitperson muss lediglich hinter dem Rollstuhl hergehen und mit der Bedieneinheit die Geschwindigkeit regeln und lenken.

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Bettenwaage

Eine Bettenwaage ist eine medizinische Waage mit einem Wägebereich von mehreren Hundert Kilogramm. Damit können bettlägerige Personen, die aus medizinischen Gründen nicht transferiert werden dürfen, mitsamt dem Pflegebett gewogen werden. Die Waagen arbeiten mit Digitaltechnik, weshalb sie genaue Ergebnisse liefern. Sie können auch in komplexen Situationen (z. B. Brandverletzte, Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderungen) eingesetzt werden.

Besonders praktisch und platzsparend sind mobile Bettenwaagen ohne Auffahrrampen. Die Wägeeinheiten werden entweder unter den Bettenrändern oder in den Rädern platziert und durch Hebeldruck angehoben. Alternativ gibt es Bettenwaagen mit Auffahrrampen von unterschiedlicher Größe. Der Wägebereich liegt bei allen Bettenwaagen in der Regel bei 300 bis 500 Kilogramm, mit einer Genauigkeit der Messergebnisse im 100-Gramm-Bereich.

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Rollstuhlwaage

Eine Rollstuhlwaage ist eine großformatige Wägeplattform, auf die mit dem Rollstuhl aufgefahren werden kann. Es gibt sie wahlweise mit Stangen an den Seiten, die das Auffahren erleichtern. Das Display mit der Gewichtsanzeige ist neben der Wägeplatte an der Seite oder Stirnseite und vom Rollstuhl gut sichtbar. Rollstuhlwaagen gibt es auch als geeichte Produkte.

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Wickeltisch/Pflegeliege

Ein höhenverstellbarer Wickeltisch bzw. eine höhenverstellbare Pflegeliege bietet die Möglichkeit der Anpassung des Arbeitsniveaus. Es ist nicht nur wichtig, dass der Wickeltisch/die Pflegeliege hoch genug verstellbar ist, sondern dass sie sich auch tief genug absenken lassen und so Transfersituationen mit nicht stehfähigen Kindern/ Erwachsenen ohne große Höhenunterschiede gestaltet werden können. Alternativ sollte ein Lifter in Kombination eingesetzt werden.

Untersuchungs-/Transport-/Behandlungsliege

Höhenverstellbare Untersuchungs- und Transportliegen werden beispielsweise zum Transfer in Funktionsbereichen, in der Aufnahme oder in der Bewegungstherapie eingesetzt.

Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen und sie sind speziell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten. Sie sollten vollelektrisch verstellbar sein und über ein zentrales Bremssystem mit Feststellrolle verfügen.

OP Lafette/Trage

OP Lafetten/Tragen dienen zum Transport der zu Operierenden und zur Lagerung während der Operation. Sie sollten elektrisch, mindestens aber hydraulisch höhenverstellbar sein und über eine Lenkrolle und eine Zentralbremse verfügen.

Patienten-Umbetter

Patienten-Umbetter werden für die Übernahme oder Übergabe von Patientinnen und Patienten auf ein Patiententransportsystem oder in ein Pflegebett verwendet. Er befindet sich in der Schleuse zwischen OP und dem übrigen Krankenhaus. Es wird zwischen stationären und mobilen Systemen unterschieden. Patienten-Umbetter dienen einerseits der Entlastung des ein- und ausschleusenden Personals, da sie das gesamte Gewicht der zu transferierenden Person übernehmen. Andererseits ermöglichen sie für die Patientinnen und Patienten einen sicheren und schonenden Transfer.

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3.4.2
Kleine Hilfsmittel zur Bewegungsunterstützung

Durch ein Kleines Hilfsmittel, das - wie z. B. eine Gleithilfe - den Reibungswiderstand reduziert, wird dem Menschen die Mithilfe oder sogar das selbständige Bewegen erleichtert und so die Belastung der Beschäftigten reduziert. Es wird den Menschen ermöglicht, ihre Ressourcen bewegungsorientiert einzusetzen. Fehlende Ressourcen können kompensiert werden. Die Kontrolle über den Bewegungsablauf wird teilweise oder sogar vollständig ermöglicht.

Die einzelnen Kleinen Hilfsmittel sind je nach Bedarf entsprechend dem Baukastenprinzip untereinander kombinierbar. Sie können vor Ort im Pflegezimmer gelagert werden bzw. sind einfach mitzunehmen, da sie leicht und handlich sind. Es erfordert bei entsprechender Routine auch keinen großen Zeitaufwand, die Kleinen Hilfsmittel einzusetzen. Für nahezu jede Situation gibt es ein Kleines Hilfsmittel, das helfen kann, Bewegungsaktivitäten sicher und angenehm zu gestalten.

Kleine Hilfsmittel sollten an die Person und ihr Funktionsbild angepasst ausgewählt werden und personenbezogen zur Verfügung stehen. Beim Einsatz von Kleinen Hilfsmitteln müssen vor Beschaffung die arbeitsplatz- und organisationsbezogenen Voraussetzungen geprüft werden. Sie müssen entsprechend der MPBetreibV bzw. Herstellerangaben regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und hygienisch aufbereitet werden.

Was wird durch den Einsatz Kleiner Hilfsmittel erreicht?

Bei systematischem und differenziertem Einsatz:

  • Reduzierung der Belastung von Beschäftigten und zu Pflegenden

  • Erhöhung der Sicherheit für Beschäftigte und zu Pflegende

  • Qualitätssteigerung in der Pflege und Betreuung

  • Reduzierung/Vermeidung von Scherkräften und Schmerzen der zu Pflegenden

  • Kompensation fehlender und Förderung vorhandener Ressourcen der zu Pflegenden

Gleithilfen

Gleithilfen dienen zur Positionsveränderung. Dazu wird die jeweilige Gleithilfe unter den Menschen gelegt. Bei der Bewegung wird so die Reibung zwischen der liegenden Person und der Unterlage vermindert. Schieben oder Ziehen ersetzen das Heben des Menschen. Die Herabsetzung des Reibungswiderstandes durch eine Gleithilfe ermöglicht ein für die Menschen schmerzarmes/-freies und zugleich hautschonendes Bewegen (u. a. Dekubitusprophylaxe).

Gleithilfen gibt es als Gleitmatten (verschiebbare Endlosschläuche, Tunnel) oder Gleittücher. Sie sind in verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Größen verfügbar. Es gibt sie gepolstert und ungepolstert, mit Nässeschutzbezügen und Einwegbezügen als Zubehör. Gleitmatten, die aus Stoff, z. B. Mikrofaser sind, können im Bett verbleiben, weil Sie keinen Feuchtigkeitsstau verursachen. Gleitmatten aus nichtatmungsaktivem oder feuchtigkeitsbindendem Material müssen nach dem Transfer entfernt werden. Als Besonderheit gibt es noch den Gleithandschuh, der kleine Positionsveränderungen erleichtert. Eine Anti-Rutschmatte unter den Füßen kann den Einsatz einer Gleithilfe unterstützen.

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Anti-Rutschmatte

Die Anti-Rutschmatte besteht aus Kunststoff und verfügt über eine stark rutschhemmende Oberfläche. Sie kommt überall dort zum Einsatz, wo die Haftung auf der Unterlage erhöht werden soll. Eine Anti-Rutschmatte unter den Füßen des Menschen im Bett verhindert ein Wegrutschen der Füße auf dem Laken. So kann er sich gut mit den Füßen abstützen und beim Bewegen Richtung Kopfende oder Drehen auf die Seite aktiv mithelfen.

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Bitte beachten: Für den Nassbereich gibt es spezielle Anti-Rutschmatten.

Bettzügel

Eine Bettleiter bzw. ein Bettzügel besteht aus Sprossen, Griffen oder Schlaufen unterschiedlichen Materials. Die Länge kann variieren. Am Fußende des Bettes angebracht, wird so den Menschen mit Kraftreserven in den Armen ermöglicht, sich selbst bis zur Sitzposition aufzurichten. Dies unterstützt Selbstständigkeit und entlastet die Pflegenden. Der Bettzügel kann auch als Haltemöglichkeit beim Transfer in den Stuhl eingesetzt werden.

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Halte- oder Mobilisationsgürtel

Der Halte- oder Mobilisationsgürtel dient dazu, mit Hilfe der Griffe eine stehfähige Person beim Aufstehen, Umsetzen, Gehen und Stehen zu unterstützen und zu sichern. Zum einen kann der Gürtel der Person eng um das Becken gelegt werden und so hat die/der Beschäftigte sie sicher im "Griff". Zum anderen kann die/der Beschäftigte sich den Gürtel auch selbst anlegen und so den zu Pflegenden die Möglichkeit geben, sich festzuhalten. Selbstverständlich können auch zu Unterstützende und Beschäftigte gleichzeitig einen Gürtel tragen. Ein Halte- und Mobilisationsgürtel dient nicht zum Heben einer Person sondern zur Anbahnung physiologischer Bewegungsmuster.

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Beingurt

Der Beingurt unterstützt das Umsetzen eines Menschen z. B. in den Rollstuhl oder auf die Toilette. Der Gurt wird für den Transfer unterhalb der Kniegelenke angelegt. So wird die Standsicherheit unterstützt. Der Beingurt kann auch in Kombination mit einem Rutschbrett und/oder einem Halte-/Mobilisationsgürtel verwendet werden.

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Rutschbrett

Ein Rutschbrett aus Kunststoff verfügt über eine glatte Oberfläche und eine rutschhemmende Unterseite. Es erleichtert den Transfer eines nicht oder nicht ausreichend stehfähigen Menschen mit Rumpfkontrolle beispielsweise vom Rollstuhl ins Bett, auf die Toilette oder in den PKW. Das Rutschbrett bildet sozusagen eine Brücke zwischen Bett und Rollstuhl. Die zu unterstützende Person muss nicht herüber gehoben werden, sie kann stattdessen vorsichtig über das Rutschbrett gezogen oder geschoben werden - oder dies selbst tun. Ein leichtes Gefälle erleichtert den Transfer. Das Rutschbrett existiert in verschiedenen Längen und Breiten. Es sollte möglichst dünn und flexibel sein. Dadurch wird das Positionieren erleichtert.

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Wichtig: Beim Einsatz eines Rutschbrettes muss die zu unterstützende Person ein gleitfähiges Kleidungsstück tragen oder es muss zusätzlich eine Gleitmatte verwendet werden. Der Halte-/Mobilisationsgürtel, der Beingurt und der Bettzügel können in Kombination mit einem Rutschbrett eingesetzt werden.

Fußstuhl

Durch einen Fußstuhl können Höhenunterschiede beim Transfer oder dem Sitzen auf der Toilette bzw. an der Bettkante ausgeglichen werden. Er besteht aus rutschfestem abwaschbaren Kunststoff und ist kippstabil. Es gibt ihn in zwei verschiedenen Höhen.

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Rollbrett

Das Rollbrett ermöglicht das Verlagern eines Menschen z. B. von Bett zu Bett oder Bett zu Trage. Es besteht aus einem festen Kern, der mit einer dünnen Gleitmatte überzogen ist. Diese sollte abziehbar sein. So können Kern und Tunnel wischdesinfiziert werden bzw. der Tunnel gewaschen werden. Einmalbezüge können für hygienisch herausfordernde Situationen (z. B. starke Blutungen, Transfer von Leichen) eingesetzt werden. Rollbretter existieren in verschiedenen Längen. Es gibt eine Ambulanz-version, eine Version zum Umlagern in Steinschnittlage und eine lange Variante für einen liegenden Menschen, eine röntgenfähige Version sowie eine mit Verbreiterung und Griffen für die Überbrückung längerer Distanzen wie z. B. von Bettmitte zu Bettmitte.

Das Standard-Rollbrett sollte immer in Kombination mit einem Ziehtuch eingesetzt werden, um das weite Vorbeugen der Beschäftigten zu vermeiden.

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3.4.3
Hilfsmittel zur Positionsunterstützung

Menschen, die sich nicht oder nur eingeschränkt bewegen können, angemessen zu positionieren, ist unerlässlich für das körperliche und seelische Wohlbefinden der Betroffenen. Die geeignete Liege- oder Sitzposition hilft, den aktuellen Gesundheitszustand zu verbessern oder zumindest zu erhalten und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. Hilfsmittel wie Halbmondkissen, Entspannungskissen, Universalhörnchen oder Lagerungsschlangen werden zur Positionsunterstützung eingesetzt.

Durch den Einsatz von Hilfsmitteln zur Positionsunterstützung wird erreicht:

  • Unterstützung einer Position z. B. Sitzen, Liegen,

  • Erhöhung der Sicherheit für zu Pflegende und Beschäftigte,

  • Belastungsreduzierung für die Beschäftigten,

  • Steigerung der Pflege- und Betreuungsqualität,

  • Schmerzreduzierung bzw. Schmerzvermeidung,

  • Tonusregulierung,

  • Dekubitus-, Kontrakturen- und Pneumonie-Prophylaxe,

  • Atemerleichterung,

  • Wahrnehmungsförderung,

  • Komfort (entspanntes und angenehmes Liegen oder Sitzen).

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Kriterien für die Auswahl dieser Hilfsmittel sind z. B.:

  • dem jeweiligen Pflege- bzw. Therapieziel zu entsprechen,

  • einfach in der Handhabung zu sein,

  • an die individuellen Bedürfnisse des Menschen anpassbar zu sein,

  • formstabil zu sein,

  • sich der Körperform ohne Zwischenraum anzupassen,

  • die Auflagefläche zu vergrößern,

  • den Druck durch ausreichend große Auflageflächen und eine geeignete Füllung (z. B. Polystyrolkügelchen) zu verteilen/mindern,

  • das Körpergefühl von wahrnehmungsbeeinträchtigten Menschen zu fördern,

  • pflegeleicht und waschbar bis 60°C zu sein; ggfs. sollte auch ein Nässeschutzbezug zur Verfügung stehen,

  • hygienisch einfach aufzubereiten zu sein.

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3.4.4
Weitere Hilfsmittel

Weitere Hilfsmittel, die entlastend wirken, sind z. B.:

Strumpfanziehhilfe für Kompressionsstrümpfe

Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe gibt es als Metallgestell oder Gleithilfe. Sie dienen dazu, den Reibungswiderstand zwischen Haut und Strumpf beim Anziehen zu verringern oder das Anfassen der Strümpfe zu erleichtern. So werden die Beschäftigten durch einen geringeren Kraftaufwand entlastet oder die zu Pflegenden werden in die Lage versetzt, die Strümpfe selbst anzuziehen.

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Matratzen

Es gibt eine Vielzahl von Matratzensystemen zur Therapie bzw. Prophylaxe. Wichtig ist immer, dass die Matratze dem Krankheitsbild ebenso wie dem Funktionsbild der Person angepasst ist. Zu beachten ist auch, dass ein Weichlagerungssystem bzw. ein System zur Druckverteilung in der Regel dazu führt, dass die Eigenaktivität des Menschen erschwert wird und es dadurch zu einer Passivierung kommt. Des Weiteren wird durch Einsinken in das Material für die Beschäftigten die Bewegungsunterstützung des Menschen erschwert und somit die physische Belastung für diese erhöht.

3.4.5
Finanzierung von Hilfsmitteln

Hilfsmittel müssen, sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung des Bewegungsapparates der Beschäftigten ermittelt wurde, von der Unternehmensleitung in ausreichender Anzahl und in geeigneter Art zum personenbezogenen Einsatz bereitgestellt werden. Da in der Pflege und Betreuung regelhaft von diesen Gefährdungen ausgegangen werden kann, muss sichergestellt sein, dass ein entsprechendes Budget für die Beschaffung und Wartung von Hilfsmitteln bereitsteht.

Der versorgte Mensch hat Anspruch auf ein Hilfsmittel, wenn es zur Erleichterung seiner Pflege dient, zur Linderung seiner Beschwerden beiträgt und/oder eine selbständigere Lebensführung ermöglicht.

Die Krankenkasse kann als Kostenträger in Frage kommen, wenn es darum geht, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen bzw. diese auszugleichen (§ 33 SGB V). Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist (§ 33 Abs. 1 SGB V), z. B. der Anspruch auf einen individuell angepassten Rollstuhl, auch wenn man den Rollstuhl nicht selbständig bedienen kann.

Die Pflegekasse kommt als Kostenträger in Frage, wenn Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vorliegt und die Pflegeerleichterung im Vordergrund steht. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Hilfsmittels kann auch ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse (nicht Krankenversicherung) gestellt werden (SGB XI).

Auch Unfallversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, das Integrationsamt und das Sozialamt können im Einzelfall Kostenträger sein.

Eine Verordnung kann bei dem jeweiligen Kostenträger eingereicht werden und/oder die Abwicklung dem Fachhandel übergeben werden.

Unabhängig von der Kostenübernahme durch die oben aufgeführten Kostenträger, bleibt die Unternehmensleitung in der Pflicht nach Lastenhandhabungsverordnung, DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz die Kosten für die Hilfsmittelbereitstellung zu tragen.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 1: Das ist wichtig für Sie als UNTERNEHMENSLEITUNG
Stellen Sie sicher, dass Hilfsmittel in ausreichender Anzahl zum personenbezogenen Einsatz und in geeigneter Art zur Verfügung stehen.

Beziehen Sie für die Auswahl der Hilfsmittel ihre Beschäftigten und für eine unterstützende Beratung ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit ein.

g_bu_1433_as_30.jpgFazit 2: Das ist wichtig für Sie als BESCHÄFTIGTE
Fordern Sie die Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel und nutzen Sie diese, wann immer erforderlich.