DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Fürsorgepflichten

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat gegenüber den Einsatzkräften eine Fürsorgepflicht. Er bzw. sie hat dafür zu sorgen, dass mögliche psychische Belastungsfaktoren bei der Planung der Dienstabläufe beachtet bzw. bei den Aufgabenzuweisungen berücksichtigt werden.

Beispielsweise kann eine Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine Einsatzorganisation mehrmals im Jahr bei Einsätzen zur Menschenrettung, z. B. nach Verkehrsunfällen, eingesetzt wird. Zur Erfüllung der Fürsorgepflicht ist es hier erforderlich, Maßnahmen zur psychologischen Betreuung zu planen bzw. entsprechend organisatorisch vorzuhalten. Zudem sind die Einsatzkräfte über die Möglichkeit einer psychischen Belastung sowie über mögliche Betreuungsmaßnahmen zu unterweisen und somit auf diese vorzubereiten.

Betreuungsmaßnahmen der PSNV ermöglichen

Auch wenn nicht jedes Ereignis zwangsläufig die Durchführung einer PSNV erforderlich macht, so ist es doch notwendig, diese in die Einsatzorganisation strukturell einzubinden. Zudem ist es hilfreich und wichtig, dass Einsatzkräfte über Kenntnisse von psychischen Belastungsfaktoren, deren Bewältigungsmöglichkeiten und Hilfsangebote verfügen, um z. B. an einer Einsatzstelle mit Betroffenen angemessen umzugehen bzw. für sich selbst Vorsorge treffen zu können.

In Abhängigkeit von den Organisationsstrukturen vor Ort sollte im Vorfeld der Kontakt zu den Kräften der PSNV, mindestens jedoch zu den Koordinierungsstellen, z. B. auf Landes- oder Landkreisebene, gesucht und die Kontaktdaten sowie die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten und -indikationen der PSNV-B/PSNV-E in der eigenen Organisation bekannt gemacht werden.

Viele PSNV-E-Teams bieten heute auch einsatzvorbereitende Unterstützungsangebote für die jeweiligen Einsatzorganisationen an und gestalten z. B. einen Ausbildungsdienst zu den Angeboten der PSNV bzw. bieten je nach eigenen Möglichkeiten Schulungen zum Umgang mit psychischen Belastungsfaktoren an. Hier sollte bei Bedarf das Gespräch mit den Ansprechpersonen gesucht werden.

Da viele Kräfte der PSNV diese Arbeit in der Regel zusätzlich und ehrenamtlich durchführen, sollte im Vorfeld abgeklärt werden, ob bzw. wie die persönlichen Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) der tätig werdenden PSNV-Kräfte beglichen werden.