DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Begriff "Psychosoziale Notfallversorgung"

Psychosoziale Notfallversorgung ist die Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und notfallbetroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen und Ersthelfer, Ersthelferinnen) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen zu helfen.

PSNV beinhaltet die Gesamtstruktur und die Maßnahmen der Prävention sowie der kurz, mittel- und langfristigen Versorgung im Kontext von belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen.

Übergreifende Ziele der PSNV

Übergreifende Ziele der PSNV sind:

  • Prävention von psychosozialen Belastungsfolgen

  • Früherkennung von psychosozialen Belastungsfolgen nach belastenden Notfällen bzw. Einsatzsituationen

  • Bereitstellung von adäquater Unterstützung und Hilfe für betroffene Personen und Gruppen zur Verarbeitung belastender Ereignisse sowie die angemessene Behandlung von Traumafolgestörungen und - bezogen auf Einsatzkräfte - einsatzbezogenen psychischen Fehlbeanspruchungsfolgen

PSNV-Maßnahmen in der Gefahrenabwehr

PSNV-Maßnahmen in der Gefahrenabwehr werden je nach Zielgruppen unterschieden in:

  • Maßnahmen für notfallbetroffene Personen wie z. B. Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen, Vermissende. Für diesen Bereich wird auch die Abkürzung PSNV-B verwendet. Die PSNV-B umfasst insbesondere die psychosoziale Akuthilfe mit dem Ziel der Krisenintervention im Notfall sowie der Vermittlung in das soziale Netzwerk (Familie, Freunde etc.) oder in mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen.

  • Maßnahmen für Einsatzkräfte von Einsatzorganisationen. Hierfür wird auch die Abkürzung PSNV-E verwendet. Die PSNV-E gliedert sich in einsatzvorbereitende, einsatzbegleitende und einsatznachsorgende Maßnahmen. Diese Maßnahmen der psychosozialen Prävention sind in die alltäglichen Strukturen zu verankern. Sie dienen dem Ziel, die psychische Gesundheit der Einsatzkräfte zu erhalten.

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Abb. 3
PSNV Maßnahmen für Einsatzkräfte vor, während und nach belastenden Einsätzen